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31.03.2022

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Scottish Widows Versicherung

Ansprüche gegen den britischen Renten- und Lebensversicherer durchsetzen

Anleger der britischen Scottish Widows Versicherung waren nicht "amused", als sie sich mit sogleich zwei großen Unsicherheiten konfrontiert sahen. Zum einen mit dem bevorstehenden Brexit und zum anderen mit zu optimistisch prognostizierten Renditen

Was passiert nach dem Brexit mit der Geldanlage, fragten sich viele deutsche Anleger. Viele besorgte Sparer versuchten ihre Gelder aus dem Vereinigten Königreich abzuziehen. Die englischen Versicherer reagierten und legten "Notfallpläne" auf. So teilte Scottish Widows ihren Versicherungsnehmern bereits Ende 2018 mit, dass im Zuge des Brexit ein „Umzug“ der Versicherungsverträge in eine neu zu gründende luxemburgische Gesellschaft anstehen soll. Damit, so die Versicherung, sei sichergestellt, dass die Auszahlungen auch weiterhin an deutsche und österreichische Kunden fließen können. Soweit, so ungut. Denn besonders kritisch ist aus unserer Sicht die Tatsache, dass die neue luxemburgische Gesellschaft names Scottish Widows Europe S.A. nicht mehr dem englischen Sicherungssystem – einem Sicherungsfonds in Form des Financial Services Compensation Scheme (FSCS)) – unterliegt. Damit stellt sich die Frage, ob diese Gesellschaft im Zweifelsfall auch in der Lage ist, alle Auszahlungen an die Versicherten zu erbringen. Laut Schreiben der Scottish Widows (vor 2016 Clerical Medical Investment Group Ltd. (CMIG)) soll das zwar gewährleistet sein, das Vertrauen vieler Anleger schien jedoch zu dem Zeitpunkt bereits nicht mehr allzu groß zu sein. Und dies ist verständlich, denn gerade das Sicherungssystem FSCS als Insolvenzschutz für Anleger war häufig der Grund für die Zeichnung an Scottish Widows.

Ein anderes Thema sind die zu positiv in Aussicht gestellten Renditen, die durch verschiedene Klagen auch den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigten. Laut BGH-Urteil waren die Muster-Berechnungen mit prognostizierten 8,5 % Renditeangaben viel zu optimistisch berechnet. Die Karlsruher Richter erkennen in mehreren Grundsatzentscheidungen vom 11.07.2012 sowohl Schadensersatzansprüche gegen den britischen Lebensversicherer Clerical Medical Ltd. aus eigener Pflichtverletzung, als auch die Leistungsverpflichtung aus den Verträgen an. Danach muss Scottish Widows (CMIG) ihren Kunden versprochene Auszahlungen aus dem Vertrag leisten – ganz unabhängig vom ermittelten Wert der Versicherung. Was können beunruhigte Anleger in Anbetracht dieser Entwicklungen tun? Wie können ggf. Wege aus der Versicherung aussehen? Wir zeigen Ihnen Möglichkeiten, die Versicherung zu beenden und unrealistischen Renditeversprechen den Rücken zu kehren – ohne finanzielle Nachteile.

Unsere Fachanwälte bieten Betroffenen ihre Unterstützung bei

✓ Ausstieg aus der Versicherung und

✓ Schadensersatzansprüchen, bei

✓ Rückzahlungsansprüchen, sowie bei

✓ vertraglichen Erfüllungsansprüchen gegenüber der Versicherungsgruppe.

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Möglichkeiten

für Ausstieg, Rückabwicklung & vertragliche Ansprüche

Eine fundierte Beratung ist das A&O für ein erfolgreiches Handeln gegenüber Renten- und Lebensversicherern wie der Scottish Widows Lt. Daher ist der erste Schritt ein Blick in die vertraglichen Erfüllungsansprüche in den Verträgen. Denn deren wirtschaftlicher Wert kann deutlich höher sein als der Wert einer Rückabwicklung. In den Verträgen der Clerical Medical wurden nämlich in vielen, gerade älteren Verträgen regelmäßige Auszahlungen mit aufgenommen, die nach Rechtsprechung des BGH – wie betont – zu erfüllen sind und vielfach bereits gerichtlich durchgesetzt wurden. 

Erst wenn die Erfüllungsansprüche geringer sind als der Wert einer Rückabwicklung, ist ein Widerspruch eindeutig die beste Möglichkeit, aus einer Versicherung auszusteigen und diese rückabzuwickeln. Denn in vielen Verträgen deutscher und englischer Lebensversicherungen wurden Fehler bei der Widerspruchsbelehrung gemacht – so auch bei der Clerical Medical. Ein formaler Fehler in der Belehrung oder eine erteilte Belehrung zum falschen Zeitpunkt, wie es bei den meisten der älteren Verträge der Fall ist, führt bereits dazu, dass der Versicherungsnehmer auch nach Jahren und Jahrzehnten nach Abschluss noch den Widerspruch der Versicherungspolice erklären kann. KAP Rechtsanwälte haben für ihre Mandanten bereits Urteile erreicht, in denen Gerichte feststellen, dass die dortige Widerspruchsbelehrung der Clerical Medical fehlerhaft ist.

Gerade in Anbetracht des Brexit lohnt es sich für besorgte Anleger, ihre individuellen Möglichkeiten rechtzeitig prüfen zu lassen und dann zu entscheiden, ob sie in der englischen Scottish Widows Ltd. Versicherung (SWL) bleiben oder eine der anderen Alternativen wählen. Auch für Anleger, die ihre Lebensversicherung bereits gekündigt haben, ist eine rückwirkende Auflösung grundsätzlich möglich – und in dem Fall auch besonders zu empfehlen. KAP Rechtsanwälte verfügen über jahrelange Erfahrung in der Vertretung betroffener Scottish Widows (CMIG)-Anleger und bieten eine erste ausführliche Einschätzung zu jedem individuellen Fall. Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung. Wir helfen Ihnen, Ihre persönlich beste Lösung erfolgreich umzusetzen.

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