Sie wollen einen Kredit umschulden oder einen Autokredit (Schummel-Diesel) loswerden.
Dann können Sie sich die Zusatzkosten jetzt Dank europäischer Rechtsprechung sparen. Wie genau das funktioniert und auf was Sie achten müssen, erläutern Ihnen hier KAP Rechtsanwälte – als erfahrene Fachanwälte:
Der EuGH hat klargestellt, dass der Widerruf von Kreditverträgen auch Jahre nach Vertragsabschluss möglich ist. Denn nahezu alle Banken haben fehlerhafte Widerrufsbelehrungen und unzureichende Pflichtangaben in ihren Verträgen – und sie ermöglichen einen unbefristeten Widerruf.
Die Rechtsprechung ist für alle Inhaber von Verbraucher- und Auto-Krediten eine höchst interessante Option, denn Sie erhalten nahezu 100 % Ihres Geldes zurück.
Minimaler Aufwand – maximale Chancen auf Geld zurück:
Unser Service:
100 % Rückabwicklung ohne Kostenrisiko.
Sie haben z.B. ein Diesel-Fahrzeug über eine Bank finanziert und wollen Schadensersatzansprüche im Dieselskandal geltend machen?
Dann ist ein Widerruf Ihres Kreditvertrags besonders interessant, denn er ist eine weitere Option, angemessenen Schadensersatz im Abgasskandal zu erhalten:
Mit einem Widerruf des Finanzierungsvertrages kann der gesamte Kauf rückgängig gemacht werden – unbefristet und ohne Verjährungsgefahr.
Auf diese Weise geht der minderwertige Diesel wieder an die Bank und Sie bekommen bis zu 100 % Ihr Geld zurück.
Das gilt natürlich auch für jedes andere kreditfinanzierte Fahrzeug, das nicht vom Dieselskandal betroffen ist. – Auch für Benziner.
Sie ärgern sich z.B. über einen teuren Altkredit, doch eine vorzeitige Kündigung geht nicht ohne Zusatzkosten durch eine Vorfälligkeitsentschädigung?
Dann ist ein Widerruf Ihres Kreditvertrags besonders interessant, denn dann dürfen Ihnen keine weiteren Zahlungen in Rechnung gestellt werden:
Wer demnach von einem teuren Kredit auf einen günstigeren umschulden will, ist mit einem Widerruf des bestehenden Kredits gut beraten.
Auf diese Weise können Sie je nach Kreditsumme sehr viel Geld sparen.
Nutzen Sie den Widerrufjoker und sparen Sie sich hohe Zinsen, eine Vorfälligkeitsentschädigung und fordern Sie teure Zinszahlungen zurück!
Nahezu alle Kreditverträge der Banken haben fehlerhafte Widerrufsbelehrungen und/oder unzureichende Pflichtangaben und sind nicht mit dem Europarecht vereinbar. (Die wichtigsten Einzelheiten können Sie unserer Schlagzeile "EuGH erleichtert Widerruf von Kreditverträgen" entnehmen.)
Als Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen wir selbstverständlich jeden einzelnen Darlehensvertrag und geben Ihnen eine fachliche Einschätzung Ihrer Möglichkeiten – mit allen Chancen und Risiken. Erst nach einer grundlegenden Beratung und klarer Empfehlung für das beste Vorgehen können Sie in Ruhe entscheiden, ob und wie Sie vorgehen wollen. Diese Erstberatung ist kostenfrei.
Ja, das ist jetzt möglich. Der EuGH hat jetzt klargestellt, dass die Banken sich nicht auf den Einwand der Verwirkung berufen können, wenn die letzte Rate bereits bezahlt, der Verbraucher aber nicht ordnungsgemäß belehrt wurde. Bereits geleistete Zahlungen – wie Zinsen und Vorfälligkeitsentschädigung – können auch dann noch durch einen Widerruf zurückverlangt werden.
Ja, das ist auch nach Kündigung des Darlehens möglich. Sie können durch den Widerruf Ihre Zinszahlungen und – falls entrichtet – die Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern.
Ja. Das Fahrzeug kann zwar nicht zurückgegeben werden, aber an Stelle des Autos tritt der Verkaufserlös. Ihr Anspruch als Verbraucher wird in dem Fall mit dem Verkaufserlös verrechnet – und Sie erhalten die Differenz.
Bei einem gewöhnlichen Widerruf innerhalb der 14-tägigen Frist höchstwahrscheinlich nicht. Aber im Fall, dass Sie außerhalb der Frist widerrufen, kann es sein, dass die Bank den Widerruf nicht so einfach anerkennt. In dem Fall sollten Sie sich fachanwaltlich beraten und vertreten lassen.
Das hängt von Ihrem persönlichen Fall ab. Sie müssen bedenken, dass Sie z.B. ein durch Darlehen finanziertes Auto zurückgeben müssen. Im Fall eines durch den Diesel-Skandal deutlich an Wert verlorenen Dieselfahrzeugs kann es – wie betont – eine sehr interessante Möglichkeit sein, das minderwertige Fahrzeug zurückzugeben. In jedem Fall sparen Sie sich bei einem Widerruf immer die noch offenen Raten und bekommen noch weiteres Geld von der Bank erstattet.