Sie möchten wissen, "Wie funktioniert ein Immobilienfonds?", dann wählen Sie unter den besten Immbilienfonds und wenn Sie investiert haben, fragen Sie sich bestimmt "Wie sicher ist ein Immobilienfonds?".
KAP Rechtsanwälte helfen seit über 10 Jahren bei Problemen mit Immobilienfonds und erläutern Ihnen gerne die Risiken dieser Geldanlage.
Offene und geschlossene Fonds – kurz erklärt
Immobilienfonds sind verschiedene Gesellschaftsformen, die das Kapital von Anlegern bündeln und dieses in Immobilien investieren. Bei offenen Immobilienfonds kann grundsätzlich jederzeit das Kapital eingezahlt bzw. entnommen werden. Ein geschlossener Immobilienfonds wird grundlegend für die Finanzierung einzelner Projekte aufgelegt – der Fonds wird geschlossen, nachdem das nötige Kapital eingesammelt wurde. Wobei das eingezahlte Kapital dann nicht so einfach wieder entnommen werden kann.
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Immobilienfonds sind bei Anlegern sehr beliebt, da sie Sicherheit versprechen. Wenn Großanleger in Krisen jedoch ihre Kapitaleinlagen massenhaft aus offenen Immobilienfonds herausziehen, dann drohen den Fonds die Auflösung oder Einfrierung. Im letzteren Fall ist keine Entnahme der angelegten Gelder möglich.
Nach der Finanzkrise von 2008 hat die BaFin eine sog. Auslegungsentscheidung zum Investmentgesetz vorgelegt. Hier wird vorgeschrieben, wie im Krisenfall eine Auflösung von statten gehen soll. Um die Anleger innerhalb von 3 bis 5 Jahren auszuzahlen, müssen die Fonds ihre Immobilien verkaufen. Innerhalb dieses Zeitrahmens müssen die Objekte zu "angemessenen Bedingungen" verkauft werden. Nach Ablauf dieser Frist schreibt die BaFin vor, die Immobilien abzustoßen, ohne dass dabei die Preisuntergrenze beachtet werden muss. Damit kann es zu Marktverwerfungen und hohen Abschlägen von bis zu 50% auf den Verkehrswert der Immobilien kommen, da potenzielle Käufer diesen Zeitraum abwarten, um zu einem möglichst günstigen Preis zu kaufen.
Ein Beispiel dafür ist der Degi Europa Fonds, der im November 2012 noch Objekte im Wert von circa 750 Mio. Euro hatte. Diese Immobilien mussten bis September 2013 verkauft werden, da der Fonds dann aufgelöst werden sollte. Hier kam es zu bei der Veräußerung zu einer Kapitalvernichtung, die die Anleger über Maßen traf.
Ein weiteres Beispiel betreffen die Folgen des Brexit für die offenen Immobilienfonds in London. Die Fonds wurden geschlossen und die Gelder in Höhe von rund 21 Milliarden Anlegergelder erst einmal eingefroren. Für Anleger, die auf ihr Geld zugreifen wollen oder nicht weiter im britischen Markt investieren wollen, ein Desaster.
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Die ThomasLloyd Unternehmensgruppe lockt seine Investoren mit der Aussicht auf hohe Renditen für nachhaltige Investitionen vor allem in Infrastruktur. Ihre Anleger müssen sich jedoch im Klaren darüber sein, dass ihre Investition das Risiko des Totalverlustes in sich birgt. Dessen ungeachtet haben einige Anlagevermittler die Fondbeteiligungen von ThomasLloyd als Altersvorsorge mit garantierter monatlicher Ausschüttung angepriesen. Und auch aus anderen Gründen sorgt die Unternehmensgruppe immer wieder für negative Schlagzeilen. Hier finden Sie > Alle wichtige Informationen für geschädigte ThomasLloyd Fonds Anleger.
Die FHH Fondshaus Hamburg Gesellschaft für Unternehmensbeteiligungen mbH & Co. KG hat neben etlichen Schiffsfonds auch verschiedene geschlossene Immobilienfonds emittiert. Viele dieser Fonds erwiesen sich für die Anleger jedoch als hoch risikobehaftet und gingen insolvent. Über den Totalverlust hinaus folgten weitere Rückzahlungsforderungen für die Anleger. Das muss nicht sein, daher sollten betroffene Anleger Ihre Ansprüche auf Schadensersatz fachanwaltlich prüfen lassen. Wehren Sie sich und nutzen Sie unsere Schnellanfrage für eine kostenlose Erstberatung.
Auch die Immobilienfonds der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH wurden als sehr sichere und solide Kapitalanlage beworben. Doch das Konzept erzielte Verluste – zumindest für die Anleger. Und auch hier hat eine Aufklärung über die Risiken der Beteiligungen wie ein Totalverlust, eine Nachschusspflicht, eine unternehmerische Beteiligung oder das Blind Pool-Risiko in vielen Fällen nicht – wie gesetzlich gefordert – stattgefunden. Lassen Sie daher Ihre Ansprüche auf Erstattung prüfen. – Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.
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Sie haben die Möglichkeit aus einem Immobilienfonds, der nicht hält, was er verspricht, auszusteigen. KAP Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Immobilienfonds-Anlegern sich Rat bei spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen. Eine erste Einschätzung der Möglichkeiten und Risiken in Ihrem persönlichen Fall geben wir Ihnen gerne im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung. Nutzen Sie unsere Schnellanfrage für Ihren Problemfonds!