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07.09.2021

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Standard Life Versicherung

Ansprüche gegen Standard Life Versicherung durchsetzen

Standard Life Versicherung und die Sorge um den Brexit. Anleger, die in die britische Lebensversicherung Standard Life investiert haben, sahen die zähen Brexit-Berichterstattungen mit sehr unguten Gefühlen. Sollte der Brexit doch als “harter Brexit” kommen und was bedeutet das für ihre englische Lebensversicherung? Das ist die häufigste Frage, die uns Mandanten noch immer stellen – und diese Frage könnte auch Sie interessieren: Wie kann ich einen schnellen Ausstieg aus meiner Versicherung finden, der auch finanziell zum Vorteil ist? 

Als Rechtsanwälte mit jahrelanger Erfahrung in der Vertretung unserer Mandanten gegen englische Versicherungen können wir Ihnen die Möglichkeiten eines persönlichen Exits aus Ihrer Versicherung schnell und kompetent darstellen und Sie bei ihrem Ausstieg aus der Versicherung begleiten. Hier kommen je nach Police unterschiedliche Strategien in Betracht, die wir anhand der Unterlagen der Versicherungsnehmer prüfen und sehr zeitnah darstellen können. Ein falsches strategisches Vorgehen kann zu unnötigen Verlusten führen – und dies wollen wir für unsere Mandanten um jeden Preis vermeiden. Sprechen Sie uns an. Unsere Anwälte bieten Betroffenen Unterstützung beim

✓ Ausstieg aus der Versicherung sowie bei

✓ Rückzahlungsansprüchen gegenüber der Versicherungsgruppe.

Nutzen Sie unsere Schnellanfrage für Ihr Anliegen.

KAP Rechtsanwälte vertreten Sie

u.a. zu folgenden Standard Life Versicherungen

Kapitallebensversicherung

Aufgeschobene Rentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht

Aufgeschobene Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht

Fondsgebundene Rentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht

Aufgeschobene fondsgebundene Rentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht

Kapitallebensversicherung

Fragen Sie uns an, auch wenn Ihr Anlageprodukt hier nicht explizit aufgeführt ist.

Möglichkeiten

für Ausstieg & Rückabwicklung

Das Landgericht Frankfurt am Main hat im Februar 2017 in einem von KAP Rechtsanwälte erstrittenem Urteil festgestellt, dass die Widerrufsbelehrungen der Standard Life Versicherung nicht den gesetzlichen Vorgaben (des § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VVG) entsprechen. Anleger, die mit der Entwicklung ihrer Versicherung unzufrieden sind, haben dadurch die deutlich bessere Möglichkeit, die Versicherung zu beenden als mit einer bloßen Kündigung. Auch bei schon zurückgezahlten Versicherungen lohnt sich demzufolge ein genaueres Hinschauen.

Die Ausübung des Widerspruchsrecht hat grundsätzlich zur Folge, dass die Versicherung dem Versicherungsnehmer die gezahlten Prämien ebenso wie die aus den Prämien gezogenen Nutzungen zurückerstatten muss. Abschluss- und Verwaltungskosten dürfen dabei nicht in Abzug gebracht werden – diese sind in voller Höhe zu erstatten. Dies führt in der Praxis dazu, dass unattraktiv gewordene Lebensversicherungsverträge den Versicherten bei geschicktem Vorgehen doch noch einen entsprechenden Gewinn bescheren können und ein lohnender Ausstieg aus der Versicherung gefunden werden kann.

Die klare Feststellung des Landgerichts Frankfurt am Main, dass die Widerspruchsbelehrung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, ist ein deutliches Signal und eine Aufforderung für Versicherungsnehmer der Standard Life, ihren Vertrag kritisch zu überprüfen und ggf. einen Ausstieg zu ersuchen. Eine erste Einschätzung zu Ihrem persönlichen Fall geben wir Ihnen gerne im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung. Wir helfen Ihnen, das Beste aus Ihrer Versicherung herauszuholen.

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