Das Landgericht Heilbronn verurteilt die BMW AG zu Schadensersatz. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass sie sich der vorsätzlichen sittenwidrigen Täuschung schuldig gemacht hat.
Die Nachricht aus Heilbronn gleicht einer weiteren Sensation. Denn noch ist die Anzahl an verbraucherfreundlichen Urteilen gegen den Münchner Autobauer recht überschaubar.
Das Urteil in Kürze
Der Vorsitzende Richter sah es nach ausreichend substituiertem Sachvortrag durch KAP Rechtsanwälte als erwiesen an, dass der BMW-Diesel unseres Mandanten mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen sei, die das Abgasreinigungssystem außerhalb eines Temperaturbereiches von 20 und 30 Grad Celsius nach und nach reduziere und schließlich ganz abschalte (Az. 9 O 62/20). Das bedeutet, dass das Abgasreduktionssystem nur in dem Temperaturbereich vollumfänglich arbeite, der für den Prüfstand unter Testbedingungen vorgegeben sei. Im Realbetrieb jedoch käme es zu einer erheblichen Überschreitung des Stickoxidausstoßes und einer unzulässigen Umweltbelastung. Die Funktionsweise dieses Systems wurde nach Ansicht des Gerichts von BMW auch nicht bestritten.
Die BMW AG wurde daher zu Zahlung von Schadensersatz in Höhe von Euro 16.395,51 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent über dem jeweiligen Basissatz gegen Rückgabe des Fahrzeugs verurteilt.
Die Vorgeschichte
Unser Mandant erwarb 2015 einen BMW-Diesel vom Typ 318d Touring mit einem Motor N47 und der Abgasnorm Euro 5 als Gebrauchtwagen zu einem Preis von knapp Euro 28.000,00 und einem Kilometerstand von 14.800 km. Das Fahrzeug unterlag keinem Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).
Unsere Anwälte legten in ihrem Sachvortrag detailliert dar, dass sich BMW unter anderem einer temperaturgesteuerten Abschalteinrichtung (sog. “Thermofenster”) bediene, und dass diese nicht dem Motorschutz diene, und somit unzulässig sei. Auch weitere Abschalteinrichtungen wurden vorgetragen, durch das Gericht aber nicht mehr geprüft, da schon alleine die temperaturgesteuerte Abschalteinrichtung ausreiche, um BMW haften zu lassen, so das Urteil.
Folgerichtig handelten die Verantwortlichen bei BMW nach Lesart des Gerichts sittenwidrig, denn alle Manipulationen, die Zulassungsbehörden und Kunden gleichermaßen täuschten, dienten allein der Gewinnmaximierung des Münchner Autobauers. BMW spare sich bewusst die Entwicklungskosten für eine rechtskonforme Steuerung der Abgasreinigung – auf Kosten der Allgemeinheit, so das Urteil.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Klägerseite in jeder Hinsicht ausreichend und - wie betont - substantiiert entlang der vom BGH entwickelten Grundsätze vorgetragen habe.
Demgegenüber hätten die Anwälte von BMW, so der Vorsitzende Richter weiter, die Behauptungen aus dem Sachvortrag der Klägerseite nicht hinreichend substituiert bestritten. Sie hätten lediglich behauptet, dass eine unkontrollierte Schadstoffreduzierung bei niedrigen Temperaturen dem Motor schade und zu einem Ausfall desselben führen könne.
Die Implementierung einer temperaturgesteuerten Abschalteinrichtung sei indes unstreitig. Nähere Darlegungen, weshalb gerade die auf den Prüfstand "zugeschnittene" Abschalteinrichtung aus Sicht der Verantwortlichen bei BMW technisch erforderlich gewesen sei, blieben jedoch aus.
Ein einfaches Bestreiten der Sachbehauptungen der Klägerseite genüge aber nicht, bekräftigte das Gericht, um diese zu negieren. Deshalb sei nach Vortrag beider Parteien davon auszugehen, dass die Abgasrückführung des fraglichen Fahrzeugs nur im Temperaturbereich des Prüfstandes voll wirksam arbeite. Bei höheren oder niedrigeren Temperaturen hingegen nach und nach reduziert bzw. komplett abgeschaltet werde.
Und dass eine solch betriebene Einrichtung auch für das Gericht nur den Schluss zuließe, dass die Entwicklungskosten für eine gesetzeskonforme Steuerung der Abgasrückführung gespart werden sollten. Es handle sich insofern eindeutig um eine unzulässige Abschalteinrichtung, so das abschließende Urteil.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die BMW AG kann gegen das Urteil innerhalb eines Monats Berufung einlegen.
KAP Rechtsanwälte gilt als führende Kanzlei in den Verfahren gegen den Münchner Automobilhersteller. Unsere Anwälte haben bereits mehrere positive Urteile an Landgerichten erstritten. Im April dieses Jahres erreichten wir am OLG Schleswig-Holstein schließlich einen Durchbruch in der Rechtsprechung im BMW Abgasskandal.
Wir empfehlen allen BMW-Diesel-Haltern sich anwaltlich beraten zu lassen. Dies geht schnell und unkompliziert auf unserer Homepage www.kap-recht.de – dort kann jeder im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung seine Ansprüche prüfen lassen – und so der weiteren Wertminderung seines BMW Einhalt gebieten.
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