München, Karlsruhe den 26.06.2023 – Das Urteil wurde mit größter Spannung erwartet und endlich hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) als höchstes deutsches Gericht zu den aktuellen Entwicklungen im Diesel-Skandal positioniert.
In den heutigen Urteilen macht der BGH klar: Fahrer eines Euro 5 und Euro 6 Diesel-Fahrzeugs haben Anspruch auf Schadensersatz, wenn ihr Fahrzeug mit einer temperaturgesteuerten Abschalteinrichtung ausgestattet ist. Die Kanzlei KAP Rechtsanwälte, die bereits seit 2016 zehntausende Mandanten im Diesel-Skandal vertritt, war anwesend und erläutert die heutigen Urteile.
Das BGH Diesel Urteil ist aus Sicht der Rechtsanwälte eine Sensation. Das liegt daran, dass praktisch jeder Euro 5 und Euro 6 Diesel über eine solche temperaturgesteuerte Abschalteinrichtung verfügt. Viele Hersteller haben das bisher auch ganz klar zugegeben, denn bisher mussten die Hersteller nach der deutschen Rechtsprechung dafür auch keinen Schadensersatz zahlen, sondern nur für „schlimmere“ Abschalteinrichtungen. Nun hat Anfang des Jahres der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) geurteilt, dass diese Auffassung der deutschen Gerichte falsch ist und der BGH hat das mit dem heutigen Urteil im Wesentlichen bestätigt. Diesel-Hersteller haften nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung sogar für die nur fahrlässige Verwendung solcher „Thermofenster“, das war bisher von den deutschen Gerichten rundheraus abgelehnt worden.
"Wir vertreten diese Ansicht schon seit Jahren und mussten bisher gegen erhebliche Widerstände bei den Gerichten bis hin zum BGH ankämpfen. Daher sind wir auch für unsere Mandanten sehr froh, dass der BGH nun endlich in dieser wichtigen Frage Klarheit zu Gunsten der Verbraucher geschaffen hat."
Rechtsanwalt Thorsten Krause
Der BGH hat in dem Urteil bereits die Weichen gestellt, wie hoch der Schadensersatz ausfallen kann: bis zu 15% des Kaufpreises sehen die Richter als Erstattung für Diesel-Kunden als angemessen an.
Und das Beste daran: neben dem Schadensersatz können Diesel-Fahrer ihr Auto behalten und weiter nutzen oder sogar verkaufen.
Es lohnt sich auf jeden Fall, sich alle Optionen offen zu lassen, denn parallel laufen Klagen gegen das Kraftfahrtbundesamt, um betroffenen Diesel-Fahrzeugen die Zulassung zu entziehen. Die Zeit zu handeln ist jetzt. Die Klagen der Deutschen Umwelthilfe werden sehr wahrscheinlich erfolgreich sein, immerhin hat sich der EuGH auch zu diesen Klagen schon mehr als deutlich positioniert.
Nach unserer Einschätzung handelt es sich bei dem heutigen BGH-Urteil um ein wegweisendes Diesel-Urteil, das endlich vielen Millionen betroffenen Diesel-Fahrern zu ihrem Recht verhelfen wird.