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21.03.2023

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Abgasskandal

Entschädigung prüfen | Geld zurück

Als Abgasskandal bzw. Dieselskandal wird das Vorgehen der Autohersteller bezeichnet, das die Abgasreinigung ihrer Diesel-Modelle manipuliert. Weit über 10 Millionen Fahrzeuge gelten seit 2015 als betroffen. Dazu erreichen immer mehr Rückrufaktionen die Dieselfahrer. Hintergrund sind unzulässige Abschalteinrichtungen, die dafür sorgen sollen, dass die Abgasreinigung lediglich auf dem Prüfstand funktioniert.

Dagegen können sich Dieselfahrer wehren und Schadensersatz bzw. Entschädigung fordern.

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Abgasskandal aktuell

EuGH Urteil C-100/21 - großer Durchbruch für Geschädigte

Das lang erwartete EuGH Urteil C-100/21 des Gerichtshofes der Europäischen Union hat im Diesel-Abagsskandal die Vorzeichen für Klagen von Diesel-Fahrern gegen die Hersteller komplett neu gesetzt. Nun ist endlich die Frage, wie das hier maßgebliche Europäische Recht anzuwenden ist von höchster Stelle geklärt.

Die Chancen auf Schadensersatz waren für betroffene Diesel-Fahrer noch nie so gut wie jetzt:  Entschädigung Diesel-Check

Deutsche Umwelthilfe gewinnt Grundsatzklage gegen Kraftfahrt-Bundesamt

Millionenfacher Diesel-Rückruf droht und doch gute Nachrichten für Diesel-Fahrer: DUH gewinnt Grundsatzklage gegen KBA

München, den 20.02.2023 – Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat eine Grundsatzklage gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gewonnen. Das Verwaltungsgericht Schleswig verurteilte das Kraftfahrtbundesamt, Freigabebescheide für Fahrzeuge mit sogenannten „Thermofenster“-Abschalteinrichtungen aufzuheben. Nach Ansicht der Richter handelt es sich bei diesen (auch in Millionen anderer Fahrzeuge enthaltenen) Funktionen um illegale Abschalteinrichtungen. Das Urteil hat nach Ansicht der DUH-Anwälte Auswirkungen auf bis zu 10 Millionen Autos in Deutschland. Die DUH hat weitere 118 Klagen gegen Freigabebescheide für Diesel-Fahrzeuge der Euro Normen 5, 6a und 6b diverser Hersteller anhängig. Sollte das Verwaltungsgericht auch hier wie in dem Pilotverfahren entscheiden, sind Millionenfache Rückrufe und Nachrüstungen oder Stilllegungen die Folge. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die VG Schleswig Entscheidung hat nicht nur Pilot-Charakter für die weiteren Klagen der DUH.

Auch für Fahrzeug-Halter von Diesel-Fahrzeugen der Euro Normen 5, Euro Norm 6a und Euro norm 6b wird die Entscheidung massive Auswirkungen haben. Vor allem in Verfahren gegen die Hersteller auf Schadensersatz und Rückgabe der Fahrzeuge wird dieses Urteil nach unserer Einschätzung zu einer entscheidenden Wendung führen. Denn bislang wurde von vielen Gerichten ein Schadensersatzanspruch der Diesel-Fahrer mit der Argumentation abgelehnt, dass ein Rückruf nicht angeordnet wurde und auch nicht zu erwarten sei. Auch wurden die temperaturgesteuerten Abschalteinrichtungen von vielen Zivilgerichten nicht als unzulässige Abschalteinrichtung angesehen. Beides kann nach der Entscheidung des EuGH und des Verwaltungsgerichts Schleswig nicht mehr ernsthaft argumentiert werden. Die Chance von Diesel-Fahrern auf Schadensersatz sind nach unserer Einschätzung mit dem Urteil deutlich gestiegen.

Hintergrund sind die temperaturgesteuerten Abschalteinrichtungen, die zwischenzeitlich in Gerichtsverfahren unter dem verharmlosenden Begriff „Thermofenster“ bekannt geworden sind und in deren Folge die Fahrzeuge die meiste Zeit auf den Straßen deutlich „schmutziger“ unterwegs sind als erlaubt. Die Hersteller hatten diese Art der Abschalteinrichtung lange Jahre als angeblich zulässig verteidigt, das KBA tolerierte oder ignorierte diese Abschalteinrichtungen oder lies sich von fadenscheinigen Begründungen der Hersteller, warum diese Abschalteinrichtungen „nötig“ wären, abspeisen. 

Nachdem das Verwaltungsgericht Schleswig die Frage, ob die temperaturgesteuerten Abschalteinrichtungen nach Europarecht zulässig seien, dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt hatte und von dort eine eindeutige Entscheidung zu Gunsten der DUH getroffen hatte, ist das Urteil des Verwaltungsgerichtes direkt auf die Rechtsprechung des EuGH zurückzuführen.

Eine weitere Entscheidung des EuGH wird schon kommenden Monat erwartet. Experten gehen davon aus, dass diese EugH Entscheidung in der Rechtssache C-100/21 den Klagen von Diesel-Fahrern weiteren Rückenwind geben wird. KAP Rechtsanwälte vertreten zehntausende Diesel-Fahrer im Diesel Skandal und sind auf die Geltendmachung Ihrer Ansprüche spezialisiert. 

Diesel-Fahrer, die einen Euro 5, Euro 6a oder 6b Diesel fahren, sollten sich auch schon vor den zu erwartenden Rückrufen Schadensersatzansprüche gegen die Hersteller prüfen und geltend machen.

Bosch Abgasskandal: Brisante Dokumente belasten Autohersteller

17. November 2022

Mit der Veröffentlichung der Dokumente durch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) wird klar. Interne Bosch-Dokumente belasten die deutschen Autohersteller VW,  Audi, Mercedes-Benz und BMW schwer.

Bosch Diesel-Skandal 

Diesel-Fahrverbot München - Informationen für Betroffene

26.10.2022

Das geplante stufenweise Dieselfahrverbot in München tritt über die nächsten Jahre bereits ab 2023 in Kraft.  Hintergründe, Umweltzone Karte und Möglichkeiten für Diesel-Fahrer.

Diesel Fahrverbot München

EuGH Entscheidung Thermofenster: Diesel-PKW Abschalteinrichtungen illegal

08 November 2022

Bislang geduldete Thermofenster stellen unzulässige Abschalteinrichtungen dar. Das KBA wird eine Diesel-Rückrufe bei praktisch allen Diesel-Fahrzeugen der Euro 5 und Euro 6 Norm anordnen müssen.

EuGH C-873/19 Verfahren 

EuGH C‑100/21: Schlussplädoyer des Generalanwaltes - kommt die Wende im Diesel-Skandal?

07. November 2022

Das EuGH-Verfahren C-100/21 betrifft fundamentale Grundsatzfragen zur Haftung von Fahrzeughersteller, die auf praktisch jeden Autohersteller auszuweiten sind.

EuGH C‑100/21 Verfahren 

Audi Abgasskandal: BGH spricht zwei KAP Mandanten Schadensersatz zu

25. November 2021

Durchbruch im AUDI Dieselskandal ein Meilenstein in der Rechtsprechung: Der BGH folgt unserer Auffassung und verurteilt Audi zu Schadensersatz. 

Abgasskandal AUDI

Abgasskandal Wohnmobil: eingereichte Klagen für betroffene Modelle (Fiat Ducato, Mercedes Sprinter)

15. Juli 2022

Wir führen bereits zahlreiche Diesel-Wohnmobil Klagen gegen die Hersteller und prüfen auch Ihre Ansprüche im Abgasskandal.

Wohnmobil Dieselskandal

Abgasskandal Mercedes: Weiteres Diesel-Urteil durch KAP Rechtsanwälte

25. Mai 2021

Das LG Stuttgart sieht es als erwiesen an, dass der Mercedes Diesel V-Klasse unseres Klägers ein geregeltes Kühlmittelthermostat verwendet, das nicht zulässig ist.

Abgasskandal Mercedes

Dieselskandal Entschädigung

"Kleiner" Schadensersatz

✓ Schadensersatz für Diesel-Minderwert

✓ Bis zu 10.000 € möglich

Fahrzeug behalten

✓ Alle Diesel-Modelle mit und ohne KBA Rückruf

✓ Mit Rechtsschutz oder Prozesskostenfinanzierer* ohne Kostenrisiko möglich

*Bei bestimmten Herstellern/Modellen

"Großer" Schadensersatz

✓ Schadensersatz für Diesel

Voller Kaufpreis (abzgl. Nutzung)

✓ Fahrzeug können Sie zurückgeben

✓ Alle Diesel-Modelle mit und ohne KBA Rückruf

✓ Mit Rechtsschutz oder Prozesskostenfinanzierer* ohne Kostenrisiko möglich

*Bei bestimmten Herstellern/Modellen

Urteile

TOP 10 Diesel Erfolge

Audi A6                       45.900 € Schadensersatz LG Chemnitz, Aktenzeichen 6 O 1062/21* - 14.04.2022
Audi A3                       10.500 € Schadensersatz LG Ingolstadt, Aktenzeichen 83 O 2937/20** - 11.05.2021
BMW X5                      30.240 € Schadensersatz  LG Stuttgart, Aktenzeichen 20 O 157/20* - 20.05.2021
Mercedes CLS 350d  39.000 € Schadensersatz LG Stuttgart, Aktenzeichen 20 O 513/21* - 13.01.2022
Mercedes ML 350     39.000 € Schadensersatz LG Stuttgart, Aktenzeichen 20 O 170/21* - 26.08.2021
Porsche Cayenne      62.860 € Schadensersatz LG Ingolstadt, Aktenzeichen 31 O 4933/21** - 18.02.2022
Porsche Macan          49.900 € Schadensersatz LG Stuttgart, Aktenzeichen 5 O 26/20* - 29.06.2021
VW Touareg                30.425 € Schadensersatz LG Verden, Aktenzeichen 5 O 324/21** - 14.04.2022
VW Phaeton                15.360 € Schadensersatz LG Karlsruhe, Aktenzeichen 4 O 131-21* - 03.11.2021
*noch nicht rechtskräftig           ** rechtskräftig

Fragen & Antworten

Diesel Abgasskandal

Ja, das ist möglich. 

ℹ︎  Für bestimmte Diesel Hersteller und Modelle haben wir einen (1) Prozessfinanzierer als Partner gewonnen, der die Verfahrenskosten für Sie übernimmt (Einzelfallprüfung). Sie tragen in dem Fall keinerlei Kostenrisiko, nur im Erfolgsfall wird der Partner mit 25 % am Gewinn beteiligt.

ℹ︎  Anderenfalls können Sie auch als (2) Selbstzahler die Verfahrenskosten übernehmen. In dem Fall sorgen wir zu jedem Zeitpunkt für eine transparente Darlegung der Kosten und werden Sie zu jeder Zeit über jeden Schritt unterrichten. Im Erfolgsfall übernimmt der Gegner bis zu 100 % der Verfahrenskosten – je nach Gerichtsentscheid.

Das kommt darauf an, denn die Art der Berechnung hängt von der Art des Schadensersatzes ab, den Sie einfordern.  

▻ Grundsätzlich können Sie zwischen dem (1) “kleinen” Schadensersatz und dem (2) “großen” Schadensersatz frei wählen:

 ℹ︎  Berechnung “kleiner” Schadensersatz: Kaufpreis minus Wertminderung zum Zeitpunkt des Kaufes. 

Die Höhe der Wertminderung wird individuell in jedem Einzelverfahren durch das zuständige Gericht bestimmt und kann zwischen 10-25 % des Kaufpreises liegen. Diese Angabe kann nur als Richtwert dienen. Eine Gewähr besteht selbstverständlich nicht.

Merke: Beim “kleinen” Schadensersatz können Sie Ihr Diesel-Fahrzeug behalten, während Sie es beim “großen” Schadensersatz an den Hersteller zurückgeben müssen. 

 ℹ︎  Berechnung “großer” Schadensersatz bei Neuwagen: Kaufpreis minus (Kaufpreis x gefahrene Kilometer / erwartete Gesamtlaufleistung)

Die erwartete Gesamtleistung beträgt im Mittel 250.000 km, bei kleineren Fahrzeugen etwa 200.000 km und bei großen 300.000 km. Wobei es das Gericht ist, das abschließend die erwartete Gesamtleistung bestimmt.

Diese Formel berücksichtigt die gefahrenen Kilometer als Vorteilsausgleich für die Nutzung und wird von den meisten Gerichte angewendet.

 ℹ︎  Berechnung “großer” Schadensersatz bei Gebrauchtwagen: Kaufpreis minus (Kaufpreis x gefahrene Kilometer / (erwartete Gesamtlaufleistung minus Kilometerstand beim Kauf))

Merke: Das Diesel-Fahrzeug muss beim “großen” Schadensersatz an den Hersteller zurückgeben müssen.

Autovermieter und Fuhrparkmanager

Diesel-Anwalt für Unternehmen

Unsere erfahrenen Diesel-Anwälte vertreten auch Unternehmen im Abgasskandal. Wir setzen die Rechte für Autovermieter, Flottenmanager in Taxi-, Logistik- und Beförderungsunternehmen durch.  Sprechen Sie uns an! Fordern Sie für Ihre Dieselfahrzeuge (Fiat Ducato, VW Transporter/ VW Bus oder Mercedes-Benz Sprinter) die Rückabwicklung des Kaufvertrages, Finanzierungsvertrages oder Leasingvertrages.
 

Mit Rechtsschutzversicherung oder mit Prozesskostenfinanzierern - wir unterstützen Sie!

Wir sind die Experten an Ihrer Seite

Ihre Interessen sind unser Antrieb

KAP Rechtsanwälte sehen sich nicht als anonyme Kanzlei, sondern als Ihr Servicepartner und Dienstleister. Die Basis unserer Zusammenarbeit mit unseren Mandanten ist gegenseitiges Vertrauen. Als Spezialisten in der Verbrauchervertretung lassen wir Sie nicht allein. Sie erhalten von uns zu jeder Zeit schnelle, fundierte und verständliche Informationen zu Ihrem individuellen Fall.

Das sagen unsere Mandanten


Erfolge

Diesel Abgasskandal

21. März 2023

EuGH Urteil großer Durchbruch für Geschädigte

Das lang erwartete EuGH-Urteil c-100/21 hat im Diesel-Skandal die Vorzeichen für Klagen von Diesel-Fahrern gegen die Hersteller komplett neu gesetzt.

20. Februar 2023

DUH gewinnt Grundsatzklage gegen KBA

Die VG Schleswig Entscheidung hat nicht nur Pilot-Charakter für die weiteren Klagen der DUH.  Millionenfacher Diesel-Rückruf droht-

14. April 2022

Abgasskandal VW: Schadensersatz für VW Touareg

LG Verden spricht dem Halter eines VW Touran 3.0 V6-TDI Schadensersatz iHv. rund 30.400 € zu.  Die Audi AG haftet als Entwickler des Dieselmotors EA 897.  Das Urteil ist rechtskräftig.

18. Februar 2022

KAP Urteil gegen Porsche AG

Nächster Erfolg für KAP Mandanten: Dem Halter eines Porsche Cayenne mit 3.0 TDI Motor wird vor dem LG Ingolstadt Schadensersatz iHv. 62.860 € zugesprochen. Das Urteil ist indes rechtskräftig

Zur Entschädigung

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