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Abgasskandal

Diesel Entschädigung erhalten

Als Abgasskandal bzw. Dieselskandal wird das Vorgehen der Autohersteller bezeichnet, das die Abgasreinigung ihrer Diesel-Modelle manipuliert. Weit über 10 Millionen Fahrzeuge gelten seit 2015 als betroffen. Dazu verunsichern häufige Diesel Rückruf-Aktionen Dieselfahrer. Hintergrund sind unzulässige Abschalteinrichtungen, die dafür sorgen sollen, dass die Abgasreinigung lediglich auf dem Prüfstand funktioniert.

Dagegen können sich Dieselfahrer wehren und Schadensersatz bzw. Entschädigung fordern

KBA ermittelt gegen BMW wegen Verdacht auf unzulässige Abschalteinrichtungen bei BMW X3 mit Euro 5

München, den 23.01.2024 – Das Kraftfahrtbundesamt ermittelt gegen BMW wegen des Verdachts der Abgasmanipulation. Hintergrund sind Recherchen und Untersuchungen, unter anderem der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die mithilfe eines Software-Gutachtens unterschiedliche Funktionen in der Motorsteuerung eines BMW X3 Euro 5 entdeckt haben, die Auswirkungen auf die NOx-Emissionen beim Betrieb des Fahrzeugs haben können. 

Unter anderem wird die Strategie zur Verminderung von Emissionen bei Umgebungstemperaturen unter 18°C, hohen Drehzahlen oder einfach nur bei eingeschalteter Klimaanlage, verschlechtert. 

Sollte das KBA die Abschalteinrichtungen für unzulässig halten, wovon Experten ausgehen, droht BMW ein verpflichtender Rückruf.

Für BMW Fahrer, die Schadensersatzansprüche geltend machen wollen ist das Einschreiten des KBA eine gute Nachricht. Nach den aktuellen Entscheidungen des Gerichtshofes der Europäischen Union (EuGH), des BGH vom 26.06.2023 und zuletzt am 22.12.2023 des Oberlandesgerichts München, stehen BMW Fahrern Schadensersatzansprüche bei Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen zu. Je wahrscheinlicher diese zu einem Rückruf führen und je mehr die Gerichte davon ausgehen, dass die Funktionen bisher vor dem KBA geheim gehalten wurden, umso höher kann der Schadensersatz ausfallen. So können BMW-Fahrer auch Jahre nach dem Kauf noch bis zu 15 % des Kaufpreises als Schadensersatz geltend machen, auch ein Vorgehen auf Rückabwicklung steht im Raum. 

Das Gutachten hat die DUH hier veröffentlicht (PDF-Download). 
 

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Abgasskandal Mercedes

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BGH Diesel Urteile

Urteile vom 26. Juni 2023 – VIa ZR 335/21, VIa ZR 533/21 und VIa ZR 1031/22

Wegweisendes Urteile für Millionen von Diesel-Fahrern - BGH bestätigt Schadensersatz für praktisch alle Euro 5 und Euro 6 Diesel-Fahrer

München, Karlsruhe den 26.06.2023 – Das Urteil wurde mit größter Spannung erwartet und endlich hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) als höchstes deutsches Gericht zu den aktuellen Entwicklungen im Diesel-Skandal positioniert.

In den heutigen Urteilen macht der BGH klar: Fahrer eines Euro 5 und Euro 6 Diesel-Fahrzeugs haben Anspruch auf Schadensersatz, wenn ihr Fahrzeug mit einer temperaturgesteuerten Abschalteinrichtung ausgestattet ist. Die Kanzlei KAP Rechtsanwälte, die bereits seit 2016 zehntausende Mandanten im Diesel-Skandal vertritt, war anwesend und erläutert die heutigen Urteile.

Das BGH Diesel Urteil ist aus Sicht der Rechtsanwälte eine Sensation. Das liegt daran, dass praktisch jeder Euro 5 und Euro 6 Diesel über eine solche temperaturgesteuerte Abschalteinrichtung verfügt. Viele Hersteller haben das bisher auch ganz klar zugegeben, denn bisher mussten die Hersteller nach der deutschen Rechtsprechung dafür auch keinen Schadensersatz zahlen, sondern nur für „schlimmere“ Abschalteinrichtungen. Nun hat Anfang des Jahres der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) geurteilt, dass diese Auffassung der deutschen Gerichte falsch ist und der BGH hat das mit dem heutigen Urteil im Wesentlichen bestätigt. Diesel-Hersteller haften nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung sogar für die nur fahrlässige Verwendung solcher „Thermofenster“, das war bisher von den deutschen Gerichten rundheraus abgelehnt worden.

"Wir vertreten diese Ansicht schon seit Jahren und mussten bisher gegen erhebliche Widerstände bei den Gerichten bis hin zum BGH ankämpfen. Daher sind wir auch für unsere Mandanten sehr froh, dass der BGH nun endlich in dieser wichtigen Frage Klarheit zu Gunsten der Verbraucher geschaffen hat."

Rechtsanwalt Thorsten Krause

Der BGH hat in dem Urteil bereits die Weichen gestellt, wie hoch der Schadensersatz ausfallen kann: bis zu 15% des Kaufpreises sehen die Richter als Erstattung für Diesel-Kunden als angemessen an.

Und das Beste daran: neben dem Schadensersatz können Diesel-Fahrer ihr Auto behalten und weiter nutzen oder sogar verkaufen.

Es lohnt sich auf jeden Fall, sich alle Optionen offen zu lassen, denn parallel laufen Klagen gegen das Kraftfahrtbundesamt, um betroffenen Diesel-Fahrzeugen die Zulassung zu entziehen. Die Zeit zu handeln ist jetzt. Die Klagen der Deutschen Umwelthilfe werden sehr wahrscheinlich erfolgreich sein, immerhin hat sich der EuGH auch zu diesen Klagen schon mehr als deutlich positioniert.

Nach unserer Einschätzung handelt es sich bei dem heutigen BGH-Urteil um ein wegweisendes Diesel-Urteil, das endlich vielen Millionen betroffenen Diesel-Fahrern zu ihrem Recht verhelfen wird. 

Dieselskandal Entschädigung

"Kleiner" Schadensersatz

✓ Schadensersatz für Diesel-Minderwert

✓ Bis zu 10.000 € möglich

Fahrzeug behalten

✓ Alle Diesel-Modelle mit und ohne KBA Rückruf

✓ Mit Rechtsschutz oder Prozesskostenfinanzierer* ohne Kostenrisiko möglich

*Bei bestimmten Herstellern/Modellen

"Großer" Schadensersatz

✓ Schadensersatz für Diesel

Voller Kaufpreis (abzgl. Nutzung)

✓ Fahrzeug können Sie zurückgeben

✓ Alle Diesel-Modelle mit und ohne KBA Rückruf

✓ Mit Rechtsschutz oder Prozesskostenfinanzierer* ohne Kostenrisiko möglich

*Bei bestimmten Herstellern/Modellen

Urteile

TOP 10 Diesel Erfolge

Audi A6                       45.900 € Schadensersatz LG Chemnitz, Aktenzeichen 6 O 1062/21* - 14.04.2022
Audi A3                       10.500 € Schadensersatz LG Ingolstadt, Aktenzeichen 83 O 2937/20** - 11.05.2021
BMW X5                      30.240 € Schadensersatz  LG Stuttgart, Aktenzeichen 20 O 157/20* - 20.05.2021
Mercedes CLS 350d  39.000 € Schadensersatz LG Stuttgart, Aktenzeichen 20 O 513/21* - 13.01.2022
Mercedes ML 350     39.000 € Schadensersatz LG Stuttgart, Aktenzeichen 20 O 170/21* - 26.08.2021
Porsche Cayenne      62.860 € Schadensersatz LG Ingolstadt, Aktenzeichen 31 O 4933/21** - 18.02.2022
Porsche Macan          49.900 € Schadensersatz LG Stuttgart, Aktenzeichen 5 O 26/20* - 29.06.2021
VW Touareg                30.425 € Schadensersatz LG Verden, Aktenzeichen 5 O 324/21** - 14.04.2022
VW Phaeton                15.360 € Schadensersatz LG Karlsruhe, Aktenzeichen 4 O 131-21* - 03.11.2021
*noch nicht rechtskräftig           ** rechtskräftig

Fragen & Antworten

Diesel Abgasskandal

Ja, das ist möglich. 

ℹ︎  Für bestimmte Diesel Hersteller und Modelle haben wir einen (1) Prozessfinanzierer als Partner gewonnen, der die Verfahrenskosten für Sie übernimmt (Einzelfallprüfung). Sie tragen in dem Fall keinerlei Kostenrisiko, nur im Erfolgsfall wird der Partner mit 25 % am Gewinn beteiligt.

ℹ︎  Anderenfalls können Sie auch als (2) Selbstzahler die Verfahrenskosten übernehmen. In dem Fall sorgen wir zu jedem Zeitpunkt für eine transparente Darlegung der Kosten und werden Sie zu jeder Zeit über jeden Schritt unterrichten. Im Erfolgsfall übernimmt der Gegner bis zu 100 % der Verfahrenskosten – je nach Gerichtsentscheid.

Das kommt darauf an, denn die Art der Berechnung hängt von der Art des Schadensersatzes ab, den Sie einfordern.  

▻ Grundsätzlich können Sie zwischen dem (1) “kleinen” Schadensersatz und dem (2) “großen” Schadensersatz frei wählen:

 ℹ︎  Berechnung “kleiner” Schadensersatz: Kaufpreis minus Wertminderung zum Zeitpunkt des Kaufes. 

Die Höhe der Wertminderung wird individuell in jedem Einzelverfahren durch das zuständige Gericht bestimmt und kann zwischen 10-25 % des Kaufpreises liegen. Diese Angabe kann nur als Richtwert dienen. Eine Gewähr besteht selbstverständlich nicht.

Merke: Beim “kleinen” Schadensersatz können Sie Ihr Diesel-Fahrzeug behalten, während Sie es beim “großen” Schadensersatz an den Hersteller zurückgeben müssen. 

 ℹ︎  Berechnung “großer” Schadensersatz bei Neuwagen: Kaufpreis minus (Kaufpreis x gefahrene Kilometer / erwartete Gesamtlaufleistung)

Die erwartete Gesamtleistung beträgt im Mittel 250.000 km, bei kleineren Fahrzeugen etwa 200.000 km und bei großen 300.000 km. Wobei es das Gericht ist, das abschließend die erwartete Gesamtleistung bestimmt.

Diese Formel berücksichtigt die gefahrenen Kilometer als Vorteilsausgleich für die Nutzung und wird von den meisten Gerichte angewendet.

 ℹ︎  Berechnung “großer” Schadensersatz bei Gebrauchtwagen: Kaufpreis minus (Kaufpreis x gefahrene Kilometer / (erwartete Gesamtlaufleistung minus Kilometerstand beim Kauf))

Merke: Das Diesel-Fahrzeug muss beim “großen” Schadensersatz an den Hersteller zurückgeben müssen.

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Das sagen unsere Mandanten


Erfolge

Diesel Abgasskandal

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Nächster Erfolg für KAP Mandanten: Dem Halter eines Porsche Cayenne mit 3.0 TDI Motor wird vor dem LG Ingolstadt Schadensersatz iHv. 62.860 € zugesprochen. Das Urteil ist indes rechtskräftig

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