Schiffsfonds oder auch Schiffsbeteiligungen sind geschlossene Fonds, die Geld einsammeln und dieses Kapital in den Bau und/oder den Erwerb von Schiffen, vor allem Frachter, investieren. Schiffsfonds galten für lange Zeit als eine äußerst attraktive Kapitalanlage. Mit steuerlichen Vergünstigungen unterstützt und dem Argument, man würde – ähnlich wie bei einem Immobilienfonds – in Sachwerte investieren, wurden Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen den Anlegern meist als sichere und renditestarke Geldanlage angeboten.
Doch mit Aufkommen der schweren Krise in der Schifffahrt gerieten die Fonds finanziell in erhebliche Schieflage. Und meist fangen dann die Probleme erst an. Wo sind die weiteren Risiken dieser Anlage verborgen?
Droht einem Schiffsfonds die Insolvenz, dann drohen zwangsläufig finanzielle Verluste. In dem Fall können Nachforderungen und ein Totalausfall auf die Anleger zukommen. Sie können dann nur noch versuchen, ihre Beteiligungen zu verkaufen. Für viele Anleger ein schier unmögliches Unterfangen. Doch Anleger, die um ihr investiertes Kapital fürchten, müssen nicht tatenlos zusehen, sondern sollten sich professionelle Hilfe holen.
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Fragen Sie uns an, auch wenn Ihr Schiffsfonds hier nicht explizit aufgeführt ist.
Unsere Erfahrung zeigt, dass auch im Fall von Schiffsfonds die Anlageberatung in vielen Fällen äußerst fehlerhaft war. Denn bei einer ordnungsgemäßen Beratung muss auf alle wirtschaftlichen Risiken bis hin zum Totalverlust u.v.a.m. hingewiesen werden. Ist dies nicht geschehen, können Schadensersatzansprüche begründet vorliegen.
Sie sind betroffen, weil die versprochenen und als sicher dargestellten Renditen in Ihrem Fall nicht eingehalten werden? Ihrem Schiffsfonds droht die Insolvenz und Ihnen damit finanzieller Verlust? Dann prüfen KAP Rechtsanwälte aus jahrelanger Erfahrung für Sie, welche Möglichkeiten es gibt, vorzeitig aus ihrer Fondsbeteiligung auszusteigen oder helfen dabei, Rückforderungen abzuwehren. Nutzen Sie die Möglichkeit einer ersten Einschätzung Ihres persönlichen Falles im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung. Eine kurze Mitteilung über unsere Schnellanfrage genügt.