KAP Rechtsanwälte betreuen im BMW Dieselskandal über 10.000 Mandanten. Die Sachlage hatte sich bei BMW aus unserer Sicht schwieriger als in den bekannten Volkswagen Diesel-Verfahren gestaltet. Eine obergerichtliche Entscheidung lag hier, anders als bei Volkswagen, lange nicht vor. Nachdem KAP Rechtsanwälte an diversen Gerichten Beweisbeschlüsse erzielt haben, und die DUH bei BMW Dieseln die jemals höchsten Messwerte gemessen hat, konnten wir uns Juli 2023 über das bundesweit erste rechtskräftige BMW Diesel Urteil freuen (OLG Bamberg Az.5 U 172/22).
Wir sind nach mehreren Jahren intensiver Verbraucherschutz-Arbeit stolz auf diese Meilenstein-Erfolge gegen BMW.
München, Februar 2024 - Nach jahrelangen Untersuchungen und der Vorlage eines Software-Gutachtens durch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bei bestimmten BMW-Modellen, darunter der BMW X3 aus dem Baujahr 2012, unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt. Ein Umstand, den BMW bisher stets bestritten hatte. Das KBA hat die Verwaltungsentscheidung per Pressemitteilung veröffentlicht.
Rechtsanwalt Thorsten Krause erläutert die Hintergründe, mögliche Rechtsmittel und die Aussichten für die Betroffenen.
Was genau hat das KBA bei den BMW-Fahrzeugen festgestellt?
Das KBA hat nachgewiesen, dass BMW bei bestimmten Modellen, wie dem BMW X3 des Jahres 2012, unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat. Dies trotz der bisherigen Bestreitungen von BMW, solche Einrichtungen zu nutzen. Unter anderem wird die Abgasrückführung, ein wesentliche Element zur Reduzierung von Schadstoffen, bei aktivierter Klimaanlage um 5 % reduziert.
Warum erst jetzt diese Feststellung?
Die Abschalteinrichtung war sehr schwer zu finden. Es musste ein aufwendiges und teures Software-Gutachten erstellt werden. Zum Glück haben die Experten der Deutschen Umwelthilfe hier nicht locker gelassen und sich der Aufgabe gestellt, die Abschalteinrichtungen zu finden und auf den Punkt zu identifizieren. Diese Ergebnisse haben sie dann an das KBA weitergegeben, die daraufin gezielt eigene Nachforschungen anstellen konnten und das Ergebnis bestätigen.
Wie reagiert BMW auf diese Feststellungen?
BMW bestreitet weiterhin, vorsätzlich unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet zu haben. Doch die Beweislage, auch aus unserer Sicht, deutet klar darauf hin, dass diese Abschalteinrichtungen bewusst zur Täuschung eingesetzt wurden, da sie das Fahrzeug im NEFZ deutlich „sauberer“ darstehen lassen als im normalen Betrieb und einen plausiblen Grund, warum die eingeschaltene Klimaanlage hier eine so bedeutende Rolle spielen soll, hat BMW nach unserem Dafürhalten bisher noch nicht vorbringen lassen.
Welche Schritte können betroffene Fahrer nun unternehmen?
Betroffene haben die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Insbesondere nach den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 26. Juni 2023 können sie einen Differenzschaden von bis zu 15 Prozent des Kaufpreises fordern. In Fällen, in denen die Abschalteinrichtungen vorsätzlich verwendet wurden, besteht sogar die Chance auf eine vollständige Rückabwicklung des Kaufs.
Wie sehen wir die Erfolgsaussichten für die Durchsetzung dieser Ansprüche?
Die Aussichten sind gut, besonders nach der aktuellen Entwicklung in der Rechtsprechung und den Urteilen des für BMW zuständigen Oberlandesgerichts München, die BMW zur Zahlung des Differenzschadens verurteilt haben. Die Rückabwicklung durchzusetzen hat höhere Hürden.
Fazit:
Es ist ein wichtiger Schritt, dass die unzulässigen Abschalteinrichtungen nun offiziell bestätigt wurden. Besonders überraschend ist, dass diese mit eigentlich einfachen Mitteln wie dem Status der Klimaanlage gesteuert wurden. Wir sind froh, dass unsere langjährigen Bemühungen nun Früchte tragen und dazu beitragen, Licht ins Dunkel dieser Praktiken zu bringen und danken vor allem der Deutschen Umwelthilfe für ihre Beharrlichkeit bei der Untersuchung der Fahrzeuge.
Betroffene sollten sich an eine spezialisierte Kanzlei wenden. KAP Rechtsanwälte bieten eine kostenfreie Erstberatung an und prüfen mögliche Deckungen durch Rechtsschutzversicherungen, um das Verfahren ohne eigenes Kostenrisiko führen zu können.
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Das Oberlandesgericht München hat in mehreren Urteilen am 22.12.2023 entschieden, dass BMW schadensersatzpflichtig ist. Die Richter folgen damit den Entscheidungen des Gerichtshofes der Europäischen Union (EuGH) und den Urteilen des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 26.06.2023.
Hintergrund ist, dass BMW sich nach Ansicht der Münchner Richter nicht ausreichend dazu erklärt hat, wie die temperaturgesteuerten Abschalteinrichtungen in den Fahrzeugen funktionieren. Die Richter gehen daher davon aus, dass die den Urteilen zugrunde liegenden Euro 5 und Euro 6 Fahrzeugen von BMW temperaturgesteuerte Abschalteinrichtungen (so genannte „Thermofenster“) enthalten und diese unzulässig sind und den Kunden daher Schadensersatz zusteht.
Die Urteile des Oberlandesgerichts decken eine weite Range an Fahrzeugen und Motoren ab:
Im Verfahren Az 9 U 1856/22 war ein BMW 430d Euro 6 mit Motor N57 betroffen. Der dortige Kläger erhält Euro 4.120,00 Schadensersatz und behält das Fahrzeug (zum PDF-Download). Im Verfahren Az 9 U 6954/22 ging es um einen Mini Cooper Countryman Euro 6 mit Motor B47. Der Kläger erhält Euro 2.550,00 (zum PDF-Download). Das Urteil Az 9 U 4062/22 betrifft einen BMW 525 xDrive Touring Euro 6 mit Motor N47, der dortige Kläger erhält Euro 4.768,00 Schadensersatz (zum PDF-Download) und im Urteil Az 9 U 5853/22 erhält der Kläger mit seinem im Jahr 2014 gekauften BMW X1 Euro 5 mit Motor N47 Euro 4.200,00 Schadensersatz (zum PDF-Download). Alle Kläger behalten ihr Fahrzeug, falls nicht schon vorher verkauft.
Das Oberlandesgericht hat hier in allen Fällen den Klägern 10% des Kaufpreises als Schadensersatzzahlung zugesprochen. Auch ein zwischenzeitlicher Verkauf (etwa im Verfahren Az 9 U 5853/22) hat den Schadensersatz nicht entfallen lassen. Die Kläger, die ihr Fahrzeug noch nicht verkauft hatten, dürfen ihre Fahrzeuge behalten und erhalten zusätzlich den Schadensersatz.
Die Urteile werden von Experten als Durchbruch in den Diesel-Verfahren gegen BMW gesehen.
Auch andere Gerichte, etwa das OLG Köln (Urteil Az 4 U 113/21), das OLG Bremen (Urteil Az 1 U 94/21) oder das OLG Dresden (u.a. Az 7 U 2289/21) haben BMW zwischenzeitlich zur Zahlung entsprechender Schadensersatzbeträge verurteilt.
Die aktuell bekannt gewordenen Ermittlungen des KBA gegen BMW bringen auch hier weiteren Schwung in die Verfahren und fördern die Durchsetzung des Anspruches sogar noch weiter.
KAP Rechtsanwälte gilt als eine der führenden deutschen Kanzleien in den Verfahren gegen den Münchner Automobilhersteller. Anfang 2021 erreichten wir aus unserer Sicht am OLG Schleswig-Holstein schließlich einen Durchbruch in der Rechtsprechung im BMW Abgasskandal (> BMW Abgasskandal News).
Bisher kam BMW relativ unbescholten durch den Abgasskandal. Die Sachlage gestaltet sich bei BMW anders und aus unserer Sicht schwieriger als in den bekannten Volkswagen-Verfahren. Daher sind unseres Erachtens bereits Beweisbeschlüsse nach denen Sachverständige mit der Untersuchung der Fahrzeuge beauftragt werden oder amtliche Anfragen an das Kraftfahrtbundesamt gestellt werden, als Erfolg zu werten, weil nur so „der Stein ins Rollen kommen kann".
Die aufgeführten Beweisbeschlüsse können Sie durch Klick auf den Link einsehen.
10.06.2022 | Beschluss OLG Celle | BMW 420d Cabrio, Euro 6, Motor N57
30.05.2022 | Beschluss OLG Celle | BMW 530d xDrive, Euro 6, Motor N57
23.05.2022 | Beschluss LG Hildesheim | BMW 318d, Euro 5, Motor N47
16.05.2022 | Beschluss LG Mühlhausen | BMW X3, Euro 5, Motor N47
16.05.2022 | Beschluss LG Mühlhausen | BMW 325d, Euro 5, Motor N57
16.05.2022 | Beschluss LG Frankfurt a. M. | BMW 118d, Euro 6, Motor B47
12.05.2022 | Beschluss LG Ravensburg | BMW X5, Euro 5, Motor N57
23.04.2022 | Beschluss LG Stuttgart | BMW X3 xDrive20d, Euro 5, Motor N47
06.04.2022 | Beschluss OLG Bremen | BMW 125d, Euro 5, Motor N47
06.04.2022 | Beschluss OLG Celle | BMW 530d xDrive, Euro 6, Motor N57
05.04.2022 | Beschluss OLG Celle | BMW 530d, Euro 6, Motor N57
04.04.2022 | Beschluss OLG Celle | BMW 530d, Euro 6, Motor N57
Uns liegen Messwerte zu Messungen im Realbetrieb zu den Dieselmotoren N47, N57, B37, B47, B57, M37M47 vor, die zum Teil deutlich erhöhte Emissionswerte außerhalb des NEFZ Zyklus zeigen. Diese Motoren sind in fast allen BMW Diesel-Fahrzeugen der Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6 verbaut, womit auch so gut wie jedes BMW Diesel Modell nach unserer Einschätzung mit unzulässigen Abschalteinrichtungen versehen ist.
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Vielleicht kennen Sie uns bereits aus:
ARD – ZDF – Financial Times Deutschland – Süddeutsche Zeitung – Handelsblatt – Manager-Magazin
UND BMW behauptet in Vielzahl von Diesel Verfahren nicht mehr keinerlei unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut zu haben
München, den 12.09.2023 – Nach den aufsehenerregenden Urteilen des Gerichtshofes der europäischen Union (EuGH) und des Bundesgerichtshofes (BGH) vor einigen Monaten positionieren sich nun die ersten Oberlandesgerichte in Diesel-Verfahren gegen BMW und entscheiden zu Gunsten betroffener Diesel-Besitzer.
So verurteilte als erstes Oberlandesgericht bundesweit das Oberlandesgericht Bamberg am 31.07.2023 (Urteil Aktenzeichen 5 U 172/22) den Münchener Autobauer BMW in einem von der KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren BMW zu Zahlung. Der Kläger behält seinen (BMW X1 Euro 6) und erhält eine Schadensersatzzahlung von Euro 3.701,79 plus Prozesszinsen seit 2021 von BMW.
Das Urteil ist rechtskräftig. (Download BMW Urteil als PDF)
Auch weitere Gerichte wie das Oberlandesgericht Dresden (Aktenzeichen 5a U 802/23) und das Landgericht Nürnberg folgen diesem Beispiel und verurteilten BMW zur Zahlung von Schadensersatz*.
Die Urteile beruhen insbesondere darauf, dass die Gerichte dem EuGH und BGH in der Einschätzung folgen, dass eine temperaturgesteuerte Abschalteinrichtung (ein so genanntes „Thermofenster“) eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt. Diese Abschalteinrichtungen sind so konstruiert, dass die Fahrzeuge bei Temperaturen, die während eines NEFZ-Tests vorgeschrieben sind (20-30°C), die Abgasreinigung bestmöglich ansteuern und damit die Grenzwerte einhalten. Bei z.B. niedrigeren Temperaturen, die in der Realität häufig vorkommen, wir die Abgasreinigung deutlich reduziert und die Fahrzeuge emittieren ein Vielfaches der zulässigen Schadstoffgrenzwerte.
In den bisherigen Verfahren hatte sich BMW stets darauf zurückgezogen, dass in den Fahrzeugen keine unzulässigen Abschalteinrichtungen verbaut worden seien. Nach Ansicht der Anwälte des Autobauers aus München waren die temperaturgesteuerten Abschalteinrichtungen vollkommen unproblematisch. Eine Meinung, die sich bei deutschen Gerichten in den letzten Jahren durchgesetzt hatte, auch wenn Experten und der Wortlaut der Zulassungsvorschriften klar etwas anderes sagten. Es brauchte erst den EuGH, um festzustellen, dass auch diese Art von Abschalteinrichtungen unzulässig sind.
Die Urteile der Oberlandesgerichte werden damit begründet, dass BMW in den Verfahren nicht ausreichend bestritten hat, dass entsprechende temperaturgesteuerte Abschalteinrichtungen verbaut waren. Insbesondere hätte nach der Rechtsprechung des BGH genau vorgetragen werden müssen, bei welchen Temperaturen die Abschalteinrichtungen wie funktionieren. Auch das erfolgte von Seiten BMW zu keinem Zeitpunkt, so dass die Richter den Vortrag, dass es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtungen handelt, als gegeben angenommen haben und BMW auf dieser Basis verurteilten.
Insgesamt ist aus unserer Sicht in vielen tausenden BMW-Verfahren, die wir für unsere Mandanten führen, zu beobachten, dass sich die Strategie von BMW inzwischen erheblich geändert hat. Nachdem die Prozessstrategie der letzten Jahre ausschließlich aus der Behauptung bestand, dass keinerlei unzulässige Abschalteinrichtungen vorhanden seien, zieht BMW diese generelle Aussage in den Verfahren nun in aller Deutlichkeit zurück. So heißt es in diversen aktuellen Schriftsätzen der BMW Anwälte an die Gericht nun wörtlich:
„Die Beklagte prüft derzeit vor dem dargestellten rechtlichen Hintergrund, der aktuellen Entscheidungspraxis und den diesbezüglichen Diskussionen mit Behörden die Vereinbarkeit der Emissionierung verschiedener Dieselfahrzeuge mit regulatorischen Anforderungen. Da der Ausgang dieser Diskussionen aktuell nicht abschließend bewertet werden kann, hält die Beklagte vorsorglich nicht mehr am allgemeinen Vortrag fest, dass es grundsätzlich keine BMW-Fahrzeuge gibt, die nicht im Einklang mit den emissionsrechtlichen Anforderungen stehen.“
Zuletzt erfolgte eine solche Klarstellung in vielen laufenden Verfahren, so etwa in Verfahren vor den Oberlandesgerichten Dresden, Celle und Bamberg oder den Landgerichten in Ulm, Stuttgart und vielen weiteren Gerichten. Diese Ausführungen ebnen den Weg für Kläger auf Schadensersatz, nachdem es nach derartigen Darstellungen für BMW praktisch unmöglich sein wird, sich wieder auf den Standpunkt zurückzuziehen, in den Fahrzeugen sei alles in Ordnung.
*Die Kläger in diesen Verfahren wurden nicht von der KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertreten.
26. Juni 2023
Bundesgerichtshof bestätigt Schadensersatz für praktisch alle Euro Norm 5 und Euro Norm 6 Diesel-Fahrer (Az. VIa ZR 335/21, VIa ZR 533/21 und VIa ZR 1031/22) – jetzt Chance nutzen und endlich klagen
Uns liegen Messwerte zu Messungen im Realbetrieb zu den Dieselmotoren N47, N57, B37, B47, B57, M37M47 vor, die zum Teil deutlich erhöhte Emissionswerte außerhalb des NEFZ Zyklus zeigen. Diese Motoren sind in fast allen BMW Diesel-Fahrzeugen der Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6 verbaut, womit auch so gut wie jedes BMW Diesel Modell nach unserer Einschätzung mit unzulässigen Abschalteinrichtungen versehen ist.
Beim Begriff “betroffen” im Zusammenhang mit dem Abgasskandal ist Folgendes zu beachten: Wenn allgemein von “betroffenen Dieseln” gesprochen wird, dann hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bei diesen Fahrzeugen unzulässige Abschalteinrichtungen gefunden. Das bedeutet aber nach unserer Einschätzung nicht, dass alle anderen Dieselmodelle nicht betroffen sind.
Unsere Kanzlei hat eigens unabhängige Gutachten beauftragt, deren Ergebnisse wir in unsere Verfahren einfließen lassen.
Unsere Rechtsauffassung wurde auch vom Bundesgerichtshof (BGH), der Anfang 2021 in einem Verfahren gegen einen anderen Hersteller entschied, dass betroffene Dieselfahrer auch dann Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn das Fahrzeug nicht von Amts wegen durch das KBA beanstandet wurde, bestätigt.
Fazit: Für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Abgasskandal braucht es also keinen Rückruf des KBA.
Ja. Klägern im Abgasskandal steht im Falle einer unzulässigen Abschaltvorrichtung auch nach dem Autoverkauf Entschädigung zu. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) Mitte 2021 in einem Verfahren gegen einen anderen Hersteller klargestellt. In dem Fall wird als Berechnungsgrundlage für die Bestimmung der Schadensersatzhöhe der Verkaufspreis des Fahrzeugs herangezogen. Auch eine mögliche "Wechselprämie" des Autoherstellers darf nach Urteil der obersten Karlsruher Richter nicht als anspruchsmindernd angerechnet werden.
Diese Art Abschalteinrichtungen befinden sich in der Software eines Dieselmotors und steuern die Abgasreinigung in Abhängigkeit von der Umgebungstemperatur. Die Vorrichtungen sind jedoch bei einem Thermofenster in der Regel so eingestellt, dass gefährliche Stickoxide in den Abgasen hauptsächlich in einem Temperaturbereich zwischen 20° bis 30° Grad Celsius reduziert werden. Außerhalb dieses Bereichs wird die Abgasreinigung stark reduziert oder ganz abgeschaltet.
Und das ist nach jüngsten Urteilen des EuGH (Ende 2022 Urteil C-872/21) und des BGH (Anfang 2021) nicht erlaubt.
Nach unserer Einschätzung, besser denn je. In den von uns geführten Klagen haben wir bereits erstinstanzlich positive Urteile, die aber noch nicht rechtskräftig sind, und Entscheidungen erzielen können, wobei das Vorliegen eines Rückrufs oder eines Eingeständnisses keine Rolle spielt. Auch konnten wir bundesweit Beweisbeschlüsse und Hinweise von Oberlandesgerichten gegen BMW erzielen. Mit der Entscheidung des EuGH zum Thermofenster erwarten wir eine deutliche Vereinfachung der Durchsetzung von Rechten geschädigter Diesel-Fahrer.
Bisher kam BMW relativ unbescholten durch den Abgasskandal. Die versehentlich aufgespielte manipulative Motorsteuerung in den rund 12.000 Fahrzeugen der Reihen 5 und 7 wurde einmalig durch die Staatsanwaltschaft München mit einem Bußgeld in Höhe von 8,5 Millionen Euro geahndet.
Im Anschluss hat sie weitere Untersuchungen eingestellt, da sie keinen Betrug feststellen konnte. Besonders brisant für BMW dürfte unseres Erachtens eine Vorlage des Landgerichts Stuttgart beim EuGH werden, die wir für unsere BMW Mandanten erwirkt haben.
Nein, das ist kein Muss. Der BGH hat bereits in einem Verfahren gegen einen anderen Hersteller entschieden, dass auch ein so genannter „kleiner Schadensersatz“ geltend gemacht werden kann bei dem der Diesel-Fahrer sein Fahrzeug behält und eine (geringere) Schadensersatzzahlung vom Hersteller fordert.