Bisher kam BMW relativ unbescholten durch den Abgasskandal. Die Sachlage gestaltet sich bei BMW anders und aus unserer Sicht schwieriger als in den bekannten Volkswagen-Verfahren. Eine höchstrichterliche Entscheidung liegt hier, anders als bei Volkswagen, noch nicht vor.
Nach unserer Einschätzung sind auch bei BMW Millionen Diesel-Fahrzeuge mit unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgestattet. Wir fühlen uns hier durch die Rechtsprechungstendenz des Europäischen Gerichtshofes bestärkt. KAP Rechtsanwälte haben bereits etliche Beweisbeschlüsse sowie einige positive BMW Urteile für Mandanten erzielt. Diese Urteile sind aber noch nicht rechtskräftig und werden auf Grund eingelegter Rechtsmittel in höheren Instanzen überprüft.
Die aktuellen Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof dürften hier für weitere Klarheit sorgen. Wir erhoffen uns hierdurch eine Stärkung der Verbraucherrechte.
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KAP Rechtsanwälte gilt als eine der führenden deutschen Kanzleien in den Verfahren gegen den Münchner Automobilhersteller. Anfang 2021 erreichten wir aus unserer Sicht am OLG Schleswig-Holstein schließlich einen Durchbruch in der Rechtsprechung im BMW Abgasskandal (> BMW Abgasskandal News).
Vielleicht kennen Sie uns bereits aus:
ARD – ZDF – Financial Times Deutschland – Süddeutsche Zeitung – Handelsblatt – Manager-Magazin
ohne Kosten-Risiko | Erfahrene Kanzlei
Uns liegen Messwerte zu Messungen im Realbetrieb zu den Dieselmotoren N47, N57, B37, B47, B57, M37M47 vor, die zum Teil deutlich erhöhte Emissionswerte außerhalb des NEFZ Zyklus zeigen. Diese Motoren sind in fast allen BMW Diesel-Fahrzeugen der Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6 verbaut, womit auch so gut wie jedes BMW Diesel Modell nach unserer Einschätzung mit unzulässigen Abschalteinrichtungen versehen ist.
Bisher kam BMW relativ unbescholten durch den Abgasskandal. Die Sachlage gestaltet sich bei BMW anders und aus unserer Sicht schwieriger als in den bekannten Volkswagen-Verfahren. Daher sind unseres Erachtens bereits Beweisbeschlüsse nach denen Sachverständige mit der Untersuchung der Fahrzeuge beauftragt werden oder amtliche Anfragen an das Kraftfahrtbundesamt gestellt werden, als Erfolg zu werten, weil nur so „der Stein ins Rollen kommen kann".
Die aufgeführten Beweisbeschlüsse können Sie durch Klick auf den Link einsehen.
10.06.2022 | Beschluss OLG Celle | BMW 420d Cabrio, Euro 6, Motor N57
30.05.2022 | Beschluss OLG Celle | BMW 530d xDrive, Euro 6, Motor N57
23.05.2022 | Beschluss LG Hildesheim | BMW 318d, Euro 5, Motor N47
16.05.2022 | Beschluss LG Mühlhausen | BMW X3, Euro 5, Motor N47
16.05.2022 | Beschluss LG Mühlhausen | BMW 325d, Euro 5, Motor N57
16.05.2022 | Beschluss LG Frankfurt a. M. | BMW 118d, Euro 6, Motor B47
12.05.2022 | Beschluss LG Ravensburg | BMW X5, Euro 5, Motor N57
23.04.2022 | Beschluss LG Stuttgart | BMW X3 xDrive20d, Euro 5, Motor N47
06.04.2022 | Beschluss OLG Bremen | BMW 125d, Euro 5, Motor N47
06.04.2022 | Beschluss OLG Celle | BMW 530d xDrive, Euro 6, Motor N57
05.04.2022 | Beschluss OLG Celle | BMW 530d, Euro 6, Motor N57
04.04.2022 | Beschluss OLG Celle | BMW 530d, Euro 6, Motor N57
12.11.2021 | Urteil* LG Heilbronn | BMW 318d, Euro 5, Motor N47
20.05.2021 | Urteil* LG Stuttgart | BMW X5, Euro 5, Motor N57
09.04.2021 | Urteil* OLG Schleswig-Holstein | BMW X1, Euro 5, Motor N47
02.03.2021 | Urteil* LG Dresden | BMW 525d, Euro 6, Motor N47
*noch nicht rechtskräftig
Auszug aktuellste Beweisbeschlüsse
30.12.2021 | Beschluss LG Lübeck | BMW 520d, Euro 6, Motor B47
28.12.2021 | Beschluss OLG Celle | BMW 320d, Euro 6, Motor B47
09.12.2021 | Beschluss LG Hildesheim | BMW X1, Euro 6, Motor B47
06.12.2021 | Beschluss LG Erfurt | BMW X3, Euro 5, Motor N47
03.12.2021 | Beschluss LG Verden | BMW 330d xDrive, Euro 6, Motor N57
Uns liegen Messwerte zu Messungen im Realbetrieb zu den Dieselmotoren N47, N57, B37, B47, B57, M37M47 vor, die zum Teil deutlich erhöhte Emissionswerte außerhalb des NEFZ Zyklus zeigen. Diese Motoren sind in fast allen BMW Diesel-Fahrzeugen der Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6 verbaut, womit auch so gut wie jedes BMW Diesel Modell nach unserer Einschätzung mit unzulässigen Abschalteinrichtungen versehen ist.
Beim Begriff “betroffen” im Zusammenhang mit dem Abgasskandal ist Folgendes zu beachten: Wenn allgemein von “betroffenen Dieseln” gesprochen wird, dann hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bei diesen Fahrzeugen unzulässige Abschalteinrichtungen gefunden. Das bedeutet aber nach unserer Einschätzung nicht, dass alle anderen Dieselmodelle nicht betroffen sind.
Unsere Kanzlei hat eigens unabhängige Gutachten beauftragt, deren Ergebnisse wir in unsere Verfahren einfließen lassen.
Unsere Rechtsauffassung wurde auch vom Bundesgerichtshof (BGH), der Anfang 2021 in einem Verfahren gegen einen anderen Hersteller entschied, dass betroffene Dieselfahrer auch dann Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn das Fahrzeug nicht von Amts wegen durch das KBA beanstandet wurde, bestätigt.
Fazit: Für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Abgasskandal braucht es also keinen Rückruf des KBA.
Ja. Klägern im Abgasskandal steht im Falle einer unzulässigen Abschaltvorrichtung auch nach dem Autoverkauf Entschädigung zu. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) Mitte 2021 in einem Verfahren gegen einen anderen Hersteller klargestellt. In dem Fall wird als Berechnungsgrundlage für die Bestimmung der Schadensersatzhöhe der Verkaufspreis des Fahrzeugs herangezogen. Auch eine mögliche "Wechselprämie" des Autoherstellers darf nach Urteil der obersten Karlsruher Richter nicht als anspruchsmindernd angerechnet werden.
Diese Art Abschalteinrichtungen befinden sich in der Software eines Dieselmotors und steuern die Abgasreinigung in Abhängigkeit von der Umgebungstemperatur. Die Vorrichtungen sind jedoch bei einem Thermofenster in der Regel so eingestellt, dass gefährliche Stickoxide in den Abgasen hauptsächlich in einem Temperaturbereich zwischen 20° bis 30° Grad Celsius reduziert werden. Außerhalb dieses Bereichs wird die Abgasreinigung stark reduziert oder ganz abgeschaltet.
Und das ist nach jüngsten Urteilen des EuGH (Ende 2022 Urteil C-872/21) und des BGH (Anfang 2021) nicht erlaubt.
Nach unserer Einschätzung, besser denn je. In den von uns geführten Klagen haben wir bereits erstinstanzlich positive Urteile, die aber noch nicht rechtskräftig sind, und Entscheidungen erzielen können, wobei das Vorliegen eines Rückrufs oder eines Eingeständnisses keine Rolle spielt. Auch konnten wir bundesweit Beweisbeschlüsse und Hinweise von Oberlandesgerichten gegen BMW erzielen. Mit der Entscheidung des EuGH zum Thermofenster erwarten wir eine deutliche Vereinfachung der Durchsetzung von Rechten geschädigter Diesel-Fahrer.
Bisher kam BMW relativ unbescholten durch den Abgasskandal. Die versehentlich aufgespielte manipulative Motorsteuerung in den rund 12.000 Fahrzeugen der Reihen 5 und 7 wurde einmalig durch die Staatsanwaltschaft München mit einem Bußgeld in Höhe von 8,5 Millionen Euro geahndet.
Im Anschluss hat sie weitere Untersuchungen eingestellt, da sie keinen Betrug feststellen konnte. Besonders brisant für BMW dürfte unseres Erachtens eine Vorlage des Landgerichts Stuttgart beim EuGH werden, die wir für unsere BMW Mandanten erwirkt haben.
Nein, das ist kein Muss. Der BGH hat bereits in einem Verfahren gegen einen anderen Hersteller entschieden, dass auch ein so genannter „kleiner Schadensersatz“ geltend gemacht werden kann bei dem der Diesel-Fahrer sein Fahrzeug behält und eine (geringere) Schadensersatzzahlung vom Hersteller fordert.