375 Millionen Strafe für BMW wegen Kartellbildung
Die EU-Kommission hat gegen BMW und Volkswagen Wettbewerbsstrafen in dreistelliger Millionenhöhe verhängt. Für die Brüsseler Wettbewerbshüter gilt es als erwiesen, dass beide Autohersteller rechtswidrige Absprachen zu Adblue-Tanks getätigt haben. Die sogenannten fünf großen Automobilhersteller Audi, BMW, Mercedes-Benz und VW hatten sich im Zusammenhang mit der Schadstoffreduktion ihrer Dieselmotoren unter anderem auf zu kleine Adblue-Tanks geeinigt. BMW betonte erneut, sich nicht an die Absprachen gehalten zu haben. Die Strafe wolle man dennoch akzeptieren, um das Verfahren endlich abzuschließen.
VW muss gut 500 Millionen Euro zahlen, Mercedes-Benz hingegen wurde die Strafe erlassen, weil der Konzern die Brüsseler Wettbewerbshüter von dem Kartell zuvor in Kenntnis gesetzt hatte.
BMW Abgasskandal: 2. Sensationsurteil an einem OLG gegen BMW
Das OLG Köln hebt nach dem OLG Schleswig ebenfalls ein fehlerhaftes Urteil der Vorinstanz auf. Damit entscheiden die Kölner Oberlandesrichter, dass ein Kläger seine Schadensersatzansprüche gegen BMW wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen substantiiert – und nicht ins Blaue hinein – vorgetragen hat. Das Urteil hat zusammen mit dem des OLG Schleswig, das KAP Rechtsanwälte kurz zuvor erstritten haben, eindeutig Signalwirkung für alle laufenden Verfahren gegen die BMW AG. Das zweites Erfolgsurteil an einem OLG (Az. 19 U 134/20) hat die Kanzlei HAHN Rechtsanwälte erstritten. Wir gratulieren den Kollegen.
Fünftes KAP Urteil gegen BMW
Das LG München I verurteilt die BMW AG in einem Versäumnisurteil zu 32.170 Euro Schadensersatz. Hinzu kommen weitere 8.423 Euro Deliktzinsen für den KAP Mandanten (Az. 2 O 3692/21). Das Versäumnisurteil ist noch nicht rechtskräftig. Es ist das fünfte Urteil in Folge, das im Abgasskandal überhaupt gegen die BMW Group erreicht werden konnte. Bei dem Fahrzeug handelt es ich um einen BMW X3 Diesel mit Abgasnorm Euro 5 und einem N47 Motor.
Viertes Urteil durch KAP Rechtsanwälte
Das LG Stuttgart verurteilt die BMW AG zu Euro 30.237 Schadensersatz. Darüber hinaus kann der Kläger Verzugszinsen in Höhe von Euro 42.000 verlangen (Az. 20 O 157/20). Geklagt hatte ein Halter eines BMW X5 Diesel mit Motortyp N57 und Abgasnorm Euro 5 wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung in seiner Motorsteuerung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die BMW AG kann gegen das Urteil innerhalb eines Monats Berufung einlegen.
KAP erreicht erstes Urteil eines Oberlandesgerichts gegen BMW
Einem Paukenschlag gleich schreibt das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig-Holstein Rechtsgeschichte. Als erstes OLG überhaupt hebt es ein Urteil zugunsten BMW der ersten Instanz auf und verweist das Verfahren zur erneuten Beweisaufnahme an das Landgericht Lübeck zurück. Die drei Richter des OLG sehen es als erwiesen an, dass alle von KAP Rechstanwälte vorgetragenen Argumente substantiiert sind. Basis der Entscheidung sind fundierte Vorträge mit detaillierten Ausführungen, die KAP Rechtsanwälte vortrugen, und die auf verschiedene Gutachten beruhen.
Zweites KAP Urteil gegen BMW
Es ist das bundesweit dritte Urteil überhaupt gegen BMW. Das LG Dresden verurteilt BMW zu gut 41.000 Euro Schadensersatz. Die Richterin sieht es nach Sachvortrag der KAP Rechtsanwälte als erwiesen an, dass der BMW-Diesel eines Mandanten mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen ist, und sich damit der vorsätzlichen sittenwidrigen Täuschung schuldig gemacht hat. Der Neu-Kaufpreis des BMW vom Typ 525d (Euro 6) wird unter Nutzungsabzug rückabgewickelt.
BGH spricht 3 Machtworte
Der BGH erklärt (1), dass die Nutzung einer temperaturgesteuerten Abschalteinrichtung eine vorsätzliche sittenwidrige Täuschung darstellt, wenn ein Autohersteller gegenüber dem KBA unzutreffende Angaben zu seinem Abgasreinigungssystem macht. (2) Der BGH stellt des Weiteren klar: Wenn klagende Dieselfahrer darlegen, dass der Hersteller die Behörde bewusst nicht richtig über die Art der Motorsteuerung und der darin enthaltenen illegalen Einrichtungen informiert hat, müssen die Gerichte dem jetzt nachgehen. (3) Nach Ansicht des BGH können betroffene Autofahrer zudem auch dann Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn das Fahrzeug nicht vom KBA beanstandet wurde. Ein Rückruf ist also keine Voraussetzung für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Abgasskandal.
EuGH erklärt Abschalteinrichtungen für unzulässig
Laut EuGH sind Abschalteinrichtungen in Diesel-Motoren nach EU-Recht verboten, wenn die Schadstoffwerte dadurch nur oder überwiegend auf dem Prüfstand eingehalten werden. Nach Auffassung der Europarichter dürfen Autos keine Software haben, die in Prüfsituationen systematisch die Emissionskontrolle verbessern, um das Zulassungsverfahren zu bestehen. Auch ein geringerer Motorverschleiß könne deren Einsatz nicht rechtfertigen. Über fünf Jahre nach dem Auffliegen des Dieselskandals sorgen die Europäischen Richter damit für deutlich mehr Rechtssicherheit in allen europäischen Ländern.
KAP Rechtsanwälte erreichen EuGH Vorlage im Diesel-Skandal
Sind temperaturgesteuerte Abschalteinrichtungen zulässig oder nicht? Zur Klärung dieser Frage ist jetzt der EuGH aufgerufen. Von der Entscheidung ist vor allem BMW betroffen. BMW hatte erklärt, dass unerlaubte Abschalteinrichtungen, die der gezielten Manipulation von Abgasemissionen dienten, bei Fahrzeugen der BMW Group nicht verwendet werden. Im Fall, dass die europäischen Richter die technischen Maßnahmen als unzulässig erklären - und davon ist nach jüngster Rechtsprechung auszugehen - , wäre dies ein Meilenstein in den Verfahren gegen BMW. Schadenersatzansprüche könnten dann deutlich leichter geltend gemacht werden.
LG Düsseldorf ordnet Sachverständigengutachten an
Das Landgericht Düsseldorf hat ein erstes gerichtliches Sachverständigengutachten zu einem BMW X3 angeordnet.
KBA erlässt 1. Rückrufbescheid zu BMW Dieselfahrzeugen
Bei Untersuchungen findet die Behörde erstmals unzulässige Abschalteinrichtungen. Betroffen sind bundesweit mehr als 10.000 Fahrzeuge des Typs BMW 750 und BMW M550, M550 Limousine und Touring. Der Münchner Konzern ist aufgefordert, die nicht zulässigen Einrichtungen per Software Update zu entfernen, um eine Vorschriftsmäßigkeit der Diesel-Fahrzeuge zu gewährleisten.
Erste Klage gegen BMW eingereicht
Nur kurz nach dem Bekanntwerden der Manipulationsvorwürfe gegen BMW hat die Münchner KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die erste Klage gegen die Bayerische Motoren Werke AG (BMW) vor dem Landgericht München I eingereicht. Die Forderung: Rücknahme des betroffenen Fahrzeugs gegen Erstattung des Kaufpreises.