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BMW Abgasskandal

Bisher kam BMW relativ unbescholten durch den Abgasskandal. Die Sachlage gestaltet sich bei BMW anders und aus unserer Sicht schwieriger als in den bekannten Volkswagen-Verfahren. Eine höchstrichterliche Entscheidung liegt hier, anders als bei Volkswagen, noch nicht vor.

Nach unserer Einschätzung sind auch bei BMW Millionen Diesel-Fahrzeuge mit unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgestattet. Wir fühlen uns hier durch die Rechtsprechungstendenz des Europäischen Gerichtshofes bestärkt. KAP Rechtsanwälte haben bereits etliche Beweisbeschlüsse sowie einige positive BMW Urteile für Mandanten erzielt. Diese Urteile sind aber noch nicht rechtskräftig und werden auf Grund eingelegter Rechtsmittel in höheren Instanzen überprüft.

Die aktuellen Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof dürften hier für weitere Klarheit sorgen. Wir erhoffen uns hierdurch eine Stärkung der Verbraucherrechte.

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Experten im BMW Dieselskandal

KAP Rechtsanwälte gilt als eine der führenden deutschen Kanzleien in den Verfahren gegen den Münchner Automobilhersteller. Anfang 2021 erreichten wir aus unserer Sicht am OLG Schleswig-Holstein schließlich einen Durchbruch in der Rechtsprechung im BMW Abgasskandal (> BMW Abgasskandal News).

Vielleicht kennen Sie uns bereits aus:

ARDZDF – Financial Times DeutschlandSüddeutsche ZeitungHandelsblattManager-Magazin

ohne Kosten-Risiko | Erfahrene Kanzlei

BMW News

Kunden erhalten nächsten BMW Rückruf – Code 0013650300 "Steuergeräte"

20. Mai 2022

Wer ein Schreiben der BMW AG mit der Rückrufaktion "Steuergeräte programmieren" bekommen hat, sollte sich dringend anwaltlichen Rat holen.

Neues Urteil für KAP Mandanten: Entschädigung für BMW 318d Diesel

12. November 2021

Die BMW AG wurde in dem sensationellen Urteil in erster Instanz zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 16.395,51€ nebst Zinsen verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

BGH spricht VW-Diesel-Klägerin Schadensersatz mit Autobehalt zu

17. November 2021

Danach können Geschädigte im Abgasskandal Entschädigung bekommen und ihr Diesel-Auto behalten.

EuGH zu Autokredit: Widerruf unbefristet möglich

09. September 2021

Das Urteil ist besonders bei Autofinanzierungen (z.B. BMW Bank) interessant um Schadensersatz geltend zu machen. Widerruf als weitere Option für Entschädigung im Dieselskandal

Abgasskandal: DUH verklagt Kraftfahrt-Bundesamt

09. Juli 2021

Das KBA soll verpflichtet werden, einen Rückruf für die BMW Diesel X3 xDrive20d, M550d und 750d xDrive (Euro 5 und 6) anzuordnen.

BMW Abgasskandal: Neuer Beweisbeschluss zu BMW

16. Juni 2021

Das OLG Bremen ordnet erstmals ein interdisziplinäres Gutachten an (Dieselmotor N47). Die Ergebnisse versprechen eine Signalwirkung.

Abgasskandal: KAP Urteil gegen BMW

02. März 2021

Das LG Dresden verurteilte BMW zur Zahlung von gut 41.000 Euro Schadensersatz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Abgasskandal: Urteil gegen BMW

20. Mai 2021

Das LG Stuttgart verurteilt BMW in einem weiteren Urteil erstinstanzlich zu rund 30.240 Euro Schadenersatz. Das Urteil in dem KAP Verfahren ist noch nicht rechtskräftig (Motortyp N57).

Diesel Abgasskandal: KAP Anwälte erreichen EuGH Vorlage

16. September 2020

Der Europäische Gerichtshof ist im Diesel-Abgasskandal zur grundsätzlichen Klärung aufgerufen, ob Abschalteinrichtungen zulässig sind.

BMW Abgasskandal: Erstes Urteil eines OLG gegen BMW

04. April 2021

KAP Verfahren führt zu Durchbruch in der Rechtsprechung im Diesel Abgasskandal gegen den Münchner Autokonzern – das Oberlandesgericht hat das Verfahren zur Beweisaufnahme an das Landgericht zurück verwiesen. (Dieselmotor N47).

Für diese BMW Motoren

machen wir Rechte geltend

Uns liegen Messwerte zu Messungen im Realbetrieb zu den Dieselmotoren N47, N57, B37, B47, B57, M37M47 vor, die zum Teil deutlich erhöhte Emissionswerte außerhalb des NEFZ Zyklus zeigen. Diese Motoren sind in fast allen BMW Diesel-Fahrzeugen der Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6 verbaut, womit auch so gut wie jedes BMW Diesel Modell nach unserer Einschätzung mit unzulässigen Abschalteinrichtungen versehen ist.

  • BMW X1 sDrive16d
  • BMW X1 sDrive18d
  • BMW X1 xDrive20d
  • BMW X1 xDrive25d
  • BMW X3 xDrive20d
  • BMW X3 xDrive30d
  • BMW 116d
  • BMW 118d
  • BMW 118d Coupé
  • BMW 120d
  • BMW 220d xDrive Active Tourer
  • BMW 318d
  • BMW 320d Cabrio
  • BMW 318d Touring
  • BMW 320d Limousine
  • BMW 320d Touring
  • BMW 325d Touring
  • BMW 330d
  • BMW 330d xDrive
  • BMW 420d Gran Coupé
  • BMW 430d Gran Coupé
  • BMW 520d Limousine
  • BMW 520d Touring
  • BMW 525d
  • BMW 525d xDrive Touring
  • BMW 525d xDrive Limousine
  • BMW M550d xDrive Touring
  • BMW M550d xDrive Limousine
  • BMW 730d
  • BMW 730 xDrive
  • BMW 740d xDrive
  • BMW 750d xDrive
  • BMW 750Ld xDrive
  • BMW X4 xDrive20d
  • BMW X5 xDrive30d
  • BMW X5 xDrive40d
  • MINI Cooper D
  • MINI Cooper D Countryman
  • MINI Cooper SD
  • MINI Cooper SD Clubman
  • MINI Cooper SD Countryman

BMW Urteile & Beweisbeschlüsse

KAP Erfolge im BMW Abgasskandal

Bisher kam BMW relativ unbescholten durch den Abgasskandal. Die Sachlage gestaltet sich bei BMW anders und aus unserer Sicht schwieriger als in den bekannten Volkswagen-Verfahren. Daher sind unseres Erachtens bereits Beweisbeschlüsse nach denen Sachverständige mit der Untersuchung der Fahrzeuge beauftragt werden oder amtliche Anfragen an das Kraftfahrtbundesamt gestellt werden, als Erfolg zu werten, weil nur so „der Stein ins Rollen kommen kann".

Die aufgeführten Beweisbeschlüsse können Sie durch Klick auf den Link einsehen.

Auszug aktuellste Beweisbeschlüsse

10.06.2022 | Beschluss OLG Celle | BMW 420d Cabrio, Euro 6, Motor N57

30.05.2022 | Beschluss OLG Celle | BMW 530d xDrive, Euro 6, Motor N57

23.05.2022 | Beschluss LG Hildesheim | BMW 318d, Euro 5, Motor N47

16.05.2022 | Beschluss LG Mühlhausen | BMW X3, Euro 5, Motor N47

16.05.2022 | Beschluss LG Mühlhausen | BMW 325d, Euro 5, Motor N57

16.05.2022 | Beschluss LG Frankfurt a. M. | BMW 118d, Euro 6, Motor B47

12.05.2022 | Beschluss LG Ravensburg | BMW X5, Euro 5, Motor N57

23.04.2022 | Beschluss LG Stuttgart | BMW X3 xDrive20d, Euro 5, Motor N47

06.04.2022 | Beschluss OLG Bremen | BMW 125d, Euro 5, Motor N47

06.04.2022 | Beschluss OLG Celle | BMW 530d xDrive, Euro 6, Motor N57

05.04.2022 | Beschluss OLG Celle | BMW 530d, Euro 6, Motor N57

04.04.2022 | Beschluss OLG Celle | BMW 530d, Euro 6, Motor N57

12.11.2021 | Urteil* LG Heilbronn | BMW 318d, Euro 5, Motor N47

20.05.2021 | Urteil* LG Stuttgart | BMW X5, Euro 5, Motor N57

09.04.2021 | Urteil* OLG Schleswig-Holstein | BMW X1, Euro 5, Motor N47

02.03.2021 | Urteil* LG Dresden | BMW 525d, Euro 6, Motor N47

*noch nicht rechtskräftig

Auszug aktuellste Beweisbeschlüsse

30.12.2021 | Beschluss LG Lübeck | BMW 520d, Euro 6, Motor B47

28.12.2021 | Beschluss OLG Celle | BMW 320d, Euro 6, Motor B47

09.12.2021 | Beschluss LG Hildesheim | BMW X1, Euro 6, Motor B47

06.12.2021 | Beschluss LG Erfurt | BMW X3, Euro 5, Motor N47

03.12.2021 | Beschluss LG Verden | BMW 330d xDrive, Euro 6, Motor N57

Das sagen unsere Mandanten


Fragen & Antworten

BMW Abgasskandal

Uns liegen Messwerte zu Messungen im Realbetrieb zu den Dieselmotoren N47, N57, B37, B47, B57, M37M47 vor, die zum Teil deutlich erhöhte Emissionswerte außerhalb des NEFZ Zyklus zeigen. Diese Motoren sind in fast allen BMW Diesel-Fahrzeugen der Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6 verbaut, womit auch so gut wie jedes BMW Diesel Modell nach unserer Einschätzung mit unzulässigen Abschalteinrichtungen versehen ist.

Beim Begriff “betroffen” im Zusammenhang mit dem Abgasskandal ist Folgendes zu beachten: Wenn allgemein von “betroffenen Dieseln” gesprochen wird, dann hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bei diesen Fahrzeugen unzulässige Abschalteinrichtungen gefunden. Das bedeutet aber nach unserer Einschätzung nicht, dass alle anderen Dieselmodelle nicht betroffen sind.

Unsere Kanzlei hat eigens unabhängige Gutachten beauftragt, deren Ergebnisse wir in unsere Verfahren einfließen lassen.

Unsere Rechtsauffassung wurde auch vom Bundesgerichtshof (BGH), der Anfang 2021 in einem Verfahren gegen einen anderen Hersteller entschied, dass betroffene Dieselfahrer auch dann Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn das Fahrzeug nicht von Amts wegen durch das KBA beanstandet wurde, bestätigt.

Fazit: Für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Abgasskandal braucht es also keinen Rückruf des KBA.

Ja. Klägern im Abgasskandal steht im Falle einer unzulässigen Abschaltvorrichtung auch nach dem Autoverkauf Entschädigung zu. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) Mitte 2021 in einem Verfahren gegen einen anderen Hersteller klargestellt. In dem Fall wird als Berechnungsgrundlage für die Bestimmung der Schadensersatzhöhe der Verkaufspreis des Fahrzeugs herangezogen. Auch eine mögliche "Wechselprämie" des Autoherstellers darf nach Urteil der obersten Karlsruher Richter nicht als anspruchsmindernd angerechnet werden.

Diese Art Abschalteinrichtungen befinden sich in der Software eines Dieselmotors und steuern die Abgasreinigung in Abhängigkeit von der Umgebungstemperatur. Die Vorrichtungen sind jedoch bei einem Thermofenster in der Regel so eingestellt, dass gefährliche Stickoxide in den Abgasen hauptsächlich in einem Temperaturbereich zwischen 20° bis 30° Grad Celsius reduziert werden. Außerhalb dieses Bereichs wird die Abgasreinigung stark reduziert oder ganz abgeschaltet.

Und das ist nach jüngsten Urteilen des EuGH (Ende 2022 Urteil C-872/21) und des BGH (Anfang 2021) nicht erlaubt.

Nach unserer Einschätzung, besser denn je. In den von uns geführten Klagen haben wir bereits erstinstanzlich positive Urteile, die aber noch nicht rechtskräftig sind, und Entscheidungen erzielen können, wobei das Vorliegen eines Rückrufs oder eines Eingeständnisses keine Rolle spielt. Auch konnten wir bundesweit Beweisbeschlüsse und Hinweise von Oberlandesgerichten gegen BMW erzielen. Mit der Entscheidung des EuGH zum Thermofenster erwarten wir eine deutliche Vereinfachung der Durchsetzung von Rechten geschädigter Diesel-Fahrer.

Bisher kam BMW relativ unbescholten durch den Abgasskandal. Die versehentlich aufgespielte manipulative Motorsteuerung in den rund 12.000 Fahrzeugen der Reihen 5 und 7 wurde einmalig durch die Staatsanwaltschaft München mit einem Bußgeld in Höhe von 8,5 Millionen Euro geahndet.

Im Anschluss hat sie weitere Untersuchungen eingestellt, da sie keinen Betrug feststellen konnte. Besonders brisant für BMW dürfte unseres Erachtens eine Vorlage des Landgerichts Stuttgart beim EuGH werden, die wir für unsere BMW Mandanten erwirkt haben.

Nein, das ist kein Muss. Der BGH hat bereits in einem Verfahren gegen einen anderen Hersteller entschieden, dass auch ein so genannter „kleiner Schadensersatz“ geltend gemacht werden kann bei dem der Diesel-Fahrer sein Fahrzeug behält und eine (geringere) Schadensersatzzahlung vom Hersteller fordert.

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