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26.05.2023

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Diesel und der BGH

(K)ein Ende in Sicht? Zur mündlichen Verhandlung des VIa Zivilsenates am 08.05.2023

Neue Schadensberechnung im Diesel-Skandal: Gedanken zu kommenden Rechtsfragen nach der mündlichen Verhandlung des BGH am 08.05.2023

Nachdem der Bundesgerichtshof sich in den Verfahren VIa ZR 335/21, VIa ZR 533/21 und VIa ZR 1031/22 erstmals nach der Entscheidung C-100/21 des EuGH vom 21.03.2023 zur Frage von Schadensersatzansprüchen bei Verwendung so genannter “Thermofenster” positioniert hat, stellt sich die Frage, wie der BGH den angesprochenen "mittleren" Schadensersatz (Differenzhypothesenvertrauensschadensersatz) anwenden will. 

Ein aktueller Aufsatz zu den kommenden Entwicklungen des Bundesgerichtshofs (BGH) im Diesel-Skandal setzt sich mit dieser Frage und den der potentiell neuen Schadensform innewohnenden Problemen auseinander. Rechtsanwalt Thorsten Krause, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat einen detaillierten Beitrag mit dem Titel "Diesel und der BGH - (K)ein Ende in Sicht?" verfasst, der interessante Erkenntnisse liefert.

Download unter Lizenz CC-BY-ND :  Name des Rechteinhabers Rechtsanwalt Thorsten Krause, München ist zu nennen. Sie dürfen das Werk nicht verändern. Eine kommerzielle Nutzung ist erlaubt.

Der Aufsatz setzt den Fokus auf die in der mündlichen Verhandlung durch den BGH in den Mittelpunkt gerückten neuen Form der Schadensberechnung auseinander. Diese alternative Methode, von der Vorsitzenden Richterin des VIa-Zivilsenats des BGH, Dr. Eva Menges, als "mittlerer" Schadensersatz oder “Differenzhypothesenvertrauensschadensersatz” betitelt, könnte bei sachgemäßer Anwendung zu einer eventuell erheblichen Einmalzahlung zugunsten vieler Diesel-Fahrer führen.

Rechtsanwalt Krause betrachtet auch internationale Entwicklungen in Bezug auf die Schadensberechnung und verweist auf ein aktuelles Urteil aus Österreich, in dem gezeigt wurde, dass diese neue Berechnungsmethode nicht zwingend erforderlich ist. Zudem stellt er anschauliche Berechnungsbeispiele vor, um zu verdeutlichen, wie der Schaden bei Diesel-Fahrzeugen ohne Abschalteinrichtung ermittelt werden könnte.

Der Aufsatz von Rechtsanwalt Thorsten Krause leistet einen Beitrag zur Diskussion unter Fachleuten über den neuen Schadensbegriff. Es bleibt abzuwarten, wie die Entscheidungsträger am Bundesgerichtshof die Ergebnisse dieses Aufsatzes in zukünftigen Urteilen berücksichtigen werden.