Der VW Dieselskandal erfasst und beschäftigt seit 2015 die gesamte deutsche Automobil-Hersteller-Industrie. Mit den Diesel-Motoren EA 189 und EA 288 lieferte Volkswagen die “Schummel-Diesel”-Steuerungen auch innerhalb des Konzerns an AUDI, Skoda und SEAT. Seit 2019 wird Diesel-Klägern hierzulande Schadensersatz für Wertverluste zugesprochen. KAP Rechtsanwälte haben zuletzt in erfolgreichen BGH-Urteilen ihre Vorreiter-Rolle im Dieselskandal bestätigt und vertreten auch Ihre Ansprüche auf Entschädigung und Schadensersatz. Prüfen Sie jetzt Ihr Fahrzeug!
✓ Anspruch auf Schadensersatz sichern
✓ Viele Tausend Euro geltend machen
✓ Sie haben Ihren VW, Skoda oder Seat bereits verkauft? Auch dann können wir helfen
Bis zu 15.000 € Schadensersatz und mehr.
Sie erhalten eine kostenfreie VW Diesel-Erstberatung. Weit über 37.000 Diesel-Mandaten vertrauen uns.
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✓ Schadensersatz für Minderwert VW-Diesel
✓ Bis zu 10.000 € möglich
✓ VW-Diesel behalten
✓ Alle VW-Diesel Modelle mit und ohne KBA Rückruf
✓ Mit Rechtsschutz oder Prozesskostenfinanzierer* ohne Kostenrisiko möglich
* Für bestimmte VW-Diesel Modelle
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*Für bestimmte VW-Diesel Modelle
ARD – ZDF – Financial Times Deutschland – Süddeutsche Zeitung – Handelsblatt – Manager-Magazin – u.a.m.
Im SEAT Abgasskandal gelten nahezu alle Dieselmodelle – vom SEAT Alhambra über den beliebten SEAT Leon 1.6 TDI bis zum SEAT Toledo zu den betroffenen Modellen im Dieselskandal. Auch im SEAT steckt der Dieselmotor EA 288 oder das Vorgängermodell EA 189 von Volkswagen. Wir lassen seit 2017 unabhängige Gutachten durchführen und führen Klagen gegen den VW Konzern. Wir prüfen Ihr Modell im Diesel-Check.
Im Skoda Abgasskandal stehen ebenso alle Dieselmodelle mit VW Motoren unter Verdacht, manipuliert zu sein. Mit unserer Expertise für verbraucherfreundliche Diesel-Urteile vertreten wir auch Sie bei Ihrem Recht auf eine Skoda Abgasskandal Entschädigung. Auch wenn Sie noch keinen Skoda Rückruf erhalten haben – prüfen wir Ihren Skoda Diesel.
Der erste Diesel-”Skandalmotor” EA 189 mit der Manipulationssoftware wurde in sämtlichen Fahrzeugen der Marken VW, Audi, SEAT und Skoda mit 1.2, 1.6. und 2.0 Liter Dieselmotoren verbaut. Insgesamt 11 Millionen Fahrzeughalter sind involviert. Und längst konnten KAP Rechtsanwälte über eigene Gutachten belegen, dass auch der Nachfolgemotor mit der Bezeichnung EA 288 mit unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgestattet und manipuliert ist. Das OLG Köln hat indes auch das erste Urteil zum EA 288 zugunsten eines Skoda-Fahrers gesprochen. Damit gelten für folgende VW-, SEAT- und Skoda-Modelle gute Erfolgsaussichten für Schadensersatz im Dieselskandal:
Datum Gericht | Auto-Modell |
03.11.2020 Urteil* LG Karlsruhe | VW Phaeton, Euro 5, Motor EA 896 (Motor von Audi) |
*noch nicht rechtskräftig | |
Auszug aktuellste Beweisbeschlüsse | |
15.05.2022 Beschluss LG Heilbronn | VW Sharan, Euro 6, Motor EA 288 |
02.05.2022 Beschluss LG Darmstadt | Audi A4 2.0 TDI, Euro 6, Motor EA 288 |
22.04.2022 Beschluss LG Darmstadt | VW Passat Variant 2.0 TDI, Euro 6, Motor EA 288 |
06.04.2022 Beschluss LG Fulda | Skoda Octavia, Euro 5, Motor EA 288 |
04.03.2022 Beschluss LG Frankfurt Oder | Skoda Karoq 1.6 TDI, Euro 6, Motoro EA 288 |
17.01.2022 Beschluss LG Freiburg im Breisgau | Golf VII 1.6 TDI, Euro 5, Motor EA 288 |
11.01.2022 Beschluss LG Limburg a. d. Lahn | Golf VII, Euro 6, Motor EA 288 |
28.12.2021 Beschluss LG Heilbronn | Skoda Yeti, Euro 6, Motor EA 288 |
10.12.2021 Beschluss LG Lüneburg | Golf VII GTD 2.0 TD, Euro 6, Motor EA 288 |
06.12.2021 Beschluss LG Traunstein | Skoda Kodiaq, Euro 6, Motor EA 288 |
18.11.2021 Beschluss LG Lübeck | VW Passat Variant 2.0 TDI, Euro 6, Motor EA 288 |
Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ist Ihr Diesel vom VW Abgasskandal betroffen.
Wenn es um die Bezeichnung “betroffen” geht, muss im Zusammenhang mit dem Abgasskandal unterschieden werden: Wird in den Medien von “betroffenen Modellen” berichtet, dann handelt es sich um Fahrzeuge, bei denen das Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) nicht zulässige Abschalteinrichtungen gefunden hat.
Das heisst aber nicht, dass alle anderen Fahrzeuge nicht betroffen sind, denn über offiziell betroffene Modelle hinaus gibt es weit mehr Herstellermodelle, die Gutachten zufolge ebenso über illegale Abschalteinrichtungen verfügen und die gesetzlichen Grenzwerte für Schadstoffe weit überschreiten. Auch diese Fahrzeuge sind natürlich betroffen – und somit besteht auch für diese Fahrzeuge ein Anspruch auf Schadensersatz.
Wir haben als Kanzlei unabhängige Gutachten beauftragt, deren Ergebnisse wir für unsere Verfahren einreichen. Auf diese Weise haben wir bereits viele Urteile gewinnen können. Längst teilt auch der Bundesgerichtshof (BGH) unsere Rechtsauffassung , indem er im Januar 2021 feststellte, dass betroffene Autofahrer auch dann Anspruch auf Entschädigungszahlungen haben, wenn das Fahrzeug nicht amtlich durch das KBA beanstandet wurde. Ein Rückruf der Behörde ist also keine Voraussetzung für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Abgasskandal.
Fazit: Ein Rückruf des KBA ist also keine Voraussetzung für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Abgasskandal.
Ja. Als Verbraucher haben Sie auch nach einem Fahrzeugverkauf Anspruch auf Schadensersatz zu. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Sommer 2021 klargestellt. In dem Fall wird als Berechnungsgrundlage der Verkaufspreis des PKW herangezogen. Übrigens darf auch eine "Wechselprämie" des Autoherstellers nicht als anspruchsmindernd angerechnet werden.
Diesel-Fahrer, die vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine verpflichtende Aufforderung erhalten haben, ihr Auto nachzurüsten, sehen sich vor einem Entscheidungsproblem: Entweder sie lassen z. B. ein Software Update durchführen und riskieren weitere Motorschäden als Folge des Updates, oder sie verweigern die Maßnahmen, um weitere Schäden zu vermeiden. In dem Fall droht ihnen jedoch die Stilllegung des Fahrzeugs.
Wir raten grundsätzlich von Software Updates und Nachrüstungen der Hardware ab, denn neben möglicher Schäden, kann dann auch die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Dieselskandal schwieriger werden.
Sie müssen nach einem Update mit lauten Motorgeräuschen und einem deutlich höheren Kraftstoff- sowie AdBlue-Verbrauch rechnen. Des Weiteren berichten Diesel-Halter von Problemen mit der Start/Stopp-Automatik und von einer Versottung des Motors.
Bei der Einrichtung handelt es sich um eine temperaturabhängige Steuerung der Abgasrückführung im Motor von Dieselfahrzeugen. Die Vorrichtung sorgt dafür, dass gefährliche Stickoxide in den Abgasen reduziert werden. Dies geschieht jedoch nur – und das ist die zentrale Kritik an den Diesel-Herstellern – bei einer Außentemperatur von 20° bis 30° Grad Celsius. Außerhalb dieser Temperaturen wird die serienmäßige Abgasreinigung stark reduziert beziehungsweise ganz abgeschaltet, sodass die Umweltgrenzwerte für Schadstoffausstoß nicht eingehalten werden. Die Reduktion der Abgasrückführung ist nach den neuesten Urteilen des Europäischen Gerichtshof (Ende 2020) und des Bundesgerichtshof (Anfang 2021) nicht zulässig.