Der VW Abgasskandal erfasst und beschäftigt seit 2015 die gesamte deutsche Automobil-Hersteller-Industrie. Mit den Diesel-Motoren VW EA 189 und VW EA 288 lieferte Volkswagen die “Schummel-Diesel”-Steuerungen auch innerhalb des Konzerns an AUDI, Skoda und SEAT. Seit 2019 wird Diesel-Klägern hierzulande Schadensersatz für Wertverluste zugesprochen. KAP Rechtsanwälte haben zuletzt in zahlreichen Diesel-Urteilen ihre Vorreiter-Rolle im Dieselskandal bestätigt und vertreten auch Ihre Ansprüche auf Entschädigung und Schadensersatz. Prüfen Sie jetzt Ihr VW-Modell
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München, den 04.05.2023 – Fahrer eines Diesel-Fahrzeugs von Volkswagen erhalten derzeit offiziell aussehende Post vom Kraftfahrtbundesamt. Darin ein Schreiben der Volkswagen AG mit dem Betreff „Aktionscode 23 DH – Servicemaßnahme Software-Update Dieselmotor“.
KAP Rechtsanwälte erklären hier die dringenden Fragen:
Das Schreiben erhalten Halter, in deren Fahrzeug der Motor mit der Bezeichnung EA288 verbaut ist. Die meisten dieser Motoren emittieren bei normalem Gebrauch des Fahrzeugs deutlich mehr giftige Stickoxide als für Euro Norm 5 und Euro Norm 6 Fahrzeuge zugelassen. Nach unserer Einschätzung auch aufgrund des Einsatzes unzulässiger Abschalteinrichtungen.
Messungen haben gezeigt, dass enorm viele Fahrzeuge mit einem EA288 Motor auf dem Prüfstand „sauber“ sind, sich unter normalen Bedingungen jedoch anders verhalten. In frühen Baureihen des EA288 Motors war eine Fahrkurvenerkennung, ähnlich der im „Skandalmotor“ EA189 von Volkswagen enthalten, in späteren Versionen sind andere Mechanismen verbaut, die für die unterschiedliche Emission verantwortlich sind.
Volkswagen hat bisher in Gerichtsverfahren stets bestritten, dass unzulässige Abschalteinrichtungen vorhanden sind, doch die aktuelle Rechtsprechung unter anderem des europäischen Gerichtshofes und des Verwaltungsgerichts Schleswig sehen dies anders. So haben beide Gerichte erst kürzlich entschieden, dass eine Abschalteinrichtung, die das Fahrzeug aufgrund der Temperatur „schmutziger“ werden lassen (so genanntes Thermofenster) unzulässig sind. Das Verwaltungsgericht Schleswig hatte die Typgenehmigung für einige Volkswagen-Fahrzeuge aufgehoben was einen Zwangs-Rückruf auslösen würde (das Verfahren ist inzwischen in Berufung).
Ob das aktuelle Schreiben mit der „freiwilligen“ Maßnahme nun dazu dienen soll, einem solchen Rückruf bei EA288 Motoren zuvor zu kommen? Offiziell ergibt sich dies natürlich weder aus dem Schreiben des KBA noch von Volkswagen. Doch die Formulierungen sind schon sehr nah an den Formulierungen in den Gerichtsverfahren. Das Update sei nötig, da die „Funktionalität zur Überwachung des SCR Systems […] nicht in allen Fällen sichergestellt sei“, so das Schreiben. Durch das Update werde weiter eine Reduzierung des Schadstoffausstoßes um 25 – 30 % erfolgen, natürlich ohne Auswirkungen auf „Kraftstoffverbrauch, CO2 Emissionen, Motorleistung, maximales Drehmoment und Geräuschemissionen“, so das Schreiben weiter. Auch die „Dauerhaltbarkeit des Motors und des Abgasnachbehandlungssystems“ seien mit dem Update nicht in Gefahr, so das Schreiben weiter.
Argumente von Volkswagen in den Gerichtsverfahren zeigen ein anderes Bild
Diese Ausführungen sind für uns, die wir seit Jahren Verfahren gegen Volkswagen führen, doch sehr überraschend. In den Verfahren berufen sich die Volkswagen-Anwälte nämlich stets darauf, dass die Abschalteinrichtungen und damit die hohen Emissionswerte nötig waren, um den Motor und das Abgasnachbehandlungssystem vor angeblich schlimmen Schäden zu schützen und es schlicht nicht möglich gewesen sein soll, den Ausstoß an Stickoxiden ohne Auswirkungen auf Motorleistung, Verbrauch und CO2 Emissionen zu reduzieren. Dass ein reines Software-Update dieses Kunststück nun doch schaffen soll ist erstaunlich.
Eine von beiden Darstellungen kann also kaum stimmen. Welche, das mögen die Volkswagen-Anwälte in den anhängigen Verfahren erklären.
Unsere Empfehlung
Diesel-Fahrer, die ein entsprechendes Aufforderungsschreiben erhalten haben, sollten sich vor einer überstürzten Entscheidung zum Software-Update über ihre Möglichkeiten informieren. Es bestehen unsererseits erhebliche Bedenken gegen das Update. Die Chancen für Verbraucher, Schadensersatz aus dem Diesel-Skandal geltend zu machen und eine Kompensation zu erhalten, waren nie besser. Abgesehen von der diskutierten Gefährdung des Motors: ein Update kann den Schadensersatz im schlimmsten Fall verhindern.
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ARD – ZDF – Financial Times Deutschland – Süddeutsche Zeitung – Handelsblatt – Manager-Magazin – u.a.m.
Der erste Diesel-”Skandalmotor” EA 189 mit der Manipulationssoftware wurde in sämtlichen Fahrzeugen der Marken VW, Audi, SEAT und Skoda mit 1.2, 1.6. und 2.0 Liter Dieselmotoren verbaut. Insgesamt 11 Millionen Fahrzeughalter sind involviert. Und längst konnten KAP Rechtsanwälte über eigene Gutachten belegen, dass auch der Nachfolgemotor mit der Bezeichnung EA 288 mit unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgestattet und manipuliert ist. Das OLG Köln hat indes auch das erste Urteil zum EA 288 zugunsten eines Skoda-Fahrers gesprochen. Damit gelten für folgende VW-, SEAT- und Skoda-Modelle gute Erfolgsaussichten für Schadensersatz im Dieselskandal:
Datum Gericht | Auto-Modell |
03.11.2020 Urteil* LG Karlsruhe | VW Phaeton, Euro 5, Motor EA 896 (Motor von Audi) |
*noch nicht rechtskräftig | |
Auszug aktuellste Beweisbeschlüsse | |
15.05.2022 Beschluss LG Heilbronn | VW Sharan, Euro 6, Motor EA 288 |
02.05.2022 Beschluss LG Darmstadt | Audi A4 2.0 TDI, Euro 6, Motor EA 288 |
22.04.2022 Beschluss LG Darmstadt | VW Passat Variant 2.0 TDI, Euro 6, Motor EA 288 |
06.04.2022 Beschluss LG Fulda | Skoda Octavia, Euro 5, Motor EA 288 |
04.03.2022 Beschluss LG Frankfurt Oder | Skoda Karoq 1.6 TDI, Euro 6, Motoro EA 288 |
17.01.2022 Beschluss LG Freiburg im Breisgau | Golf VII 1.6 TDI, Euro 5, Motor EA 288 |
11.01.2022 Beschluss LG Limburg a. d. Lahn | Golf VII, Euro 6, Motor EA 288 |
28.12.2021 Beschluss LG Heilbronn | Skoda Yeti, Euro 6, Motor EA 288 |
10.12.2021 Beschluss LG Lüneburg | Golf VII GTD 2.0 TD, Euro 6, Motor EA 288 |
06.12.2021 Beschluss LG Traunstein | Skoda Kodiaq, Euro 6, Motor EA 288 |
18.11.2021 Beschluss LG Lübeck | VW Passat Variant 2.0 TDI, Euro 6, Motor EA 288 |
Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ist Ihr Diesel vom VW Abgasskandal betroffen.
Wenn es um die Bezeichnung “betroffen” geht, muss im Zusammenhang mit dem Abgasskandal unterschieden werden: Wird in den Medien von “betroffenen Modellen” berichtet, dann handelt es sich um Fahrzeuge, bei denen das Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) nicht zulässige Abschalteinrichtungen gefunden hat.
Das heisst aber nicht, dass alle anderen Fahrzeuge nicht betroffen sind, denn über offiziell betroffene Modelle hinaus gibt es weit mehr Herstellermodelle, die Gutachten zufolge ebenso über illegale Abschalteinrichtungen verfügen und die gesetzlichen Grenzwerte für Schadstoffe weit überschreiten. Auch diese Fahrzeuge sind natürlich betroffen – und somit besteht auch für diese Fahrzeuge ein Anspruch auf Schadensersatz.
Wir haben als Kanzlei unabhängige Gutachten beauftragt, deren Ergebnisse wir für unsere Verfahren einreichen. Auf diese Weise haben wir bereits viele Urteile gewinnen können. Längst teilt auch der Bundesgerichtshof (BGH) unsere Rechtsauffassung , indem er im Januar 2021 feststellte, dass betroffene Autofahrer auch dann Anspruch auf Entschädigungszahlungen haben, wenn das Fahrzeug nicht amtlich durch das KBA beanstandet wurde. Ein Rückruf der Behörde ist also keine Voraussetzung für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Abgasskandal.
Fazit: Ein Rückruf des KBA ist also keine Voraussetzung für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Abgasskandal.
Ja. Als Verbraucher haben Sie auch nach einem Fahrzeugverkauf Anspruch auf Schadensersatz zu. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Sommer 2021 klargestellt. In dem Fall wird als Berechnungsgrundlage der Verkaufspreis des PKW herangezogen. Übrigens darf auch eine "Wechselprämie" des Autoherstellers nicht als anspruchsmindernd angerechnet werden.
Diesel-Fahrer, die vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine verpflichtende Aufforderung erhalten haben, ihr Auto nachzurüsten, sehen sich vor einem Entscheidungsproblem: Entweder sie lassen z. B. ein Software Update durchführen und riskieren weitere Motorschäden als Folge des Updates, oder sie verweigern die Maßnahmen, um weitere Schäden zu vermeiden. In dem Fall droht ihnen jedoch die Stilllegung des Fahrzeugs.
Wir raten grundsätzlich von Software Updates und Nachrüstungen der Hardware ab, denn neben möglicher Schäden, kann dann auch die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Dieselskandal schwieriger werden.
Sie müssen nach einem Update mit lauten Motorgeräuschen und einem deutlich höheren Kraftstoff- sowie AdBlue-Verbrauch rechnen. Des Weiteren berichten Diesel-Halter von Problemen mit der Start/Stopp-Automatik und von einer Versottung des Motors.
Bei der Einrichtung handelt es sich um eine temperaturabhängige Steuerung der Abgasrückführung im Motor von Dieselfahrzeugen. Die Vorrichtung sorgt dafür, dass gefährliche Stickoxide in den Abgasen reduziert werden. Dies geschieht jedoch nur – und das ist die zentrale Kritik an den Diesel-Herstellern – bei einer Außentemperatur von 20° bis 30° Grad Celsius. Außerhalb dieser Temperaturen wird die serienmäßige Abgasreinigung stark reduziert beziehungsweise ganz abgeschaltet, sodass die Umweltgrenzwerte für Schadstoffausstoß nicht eingehalten werden. Die Reduktion der Abgasrückführung ist nach den neuesten Urteilen des Europäischen Gerichtshof (Ende 2020) und des Bundesgerichtshof (Anfang 2021) nicht zulässig.
Im SEAT Abgasskandal gelten nahezu alle Dieselmodelle – vom SEAT Alhambra über den beliebten SEAT Leon 1.6 TDI bis zum SEAT Toledo zu den betroffenen Modellen im Dieselskandal. Auch im SEAT steckt der Dieselmotor EA 288 oder das Vorgängermodell EA 189 von Volkswagen. Wir lassen seit 2017 unabhängige Gutachten durchführen und führen Klagen gegen den VW Konzern. Wir prüfen Ihr Modell im Diesel-Check.