Die Karlsruher Richter bestätigen zwei Urteile des OLG München, in denen unseren Audi-Klägern (Audi A3 und Audi Q5) Schadensersatz zugesprochen wurde. Insgesamt bestätigte der BGH vier Verfahren gegen die Audi AG.
Damit sind alle vier Urteile rechtskräftig und Audi gegenüber den vier Klägern schadensersatzpflichtig. Sie hatten die Audi AG wegen der Verwendung des Skandal-Motor EA189 auf Schadensersatz verklagt. Dieser war mit einer unzulässigen Software ausgestattet, die mittels eigener “Umschaltlogik” dafür sorgte, dass der Stickoxidausstoß nur im Prüfstand unterhalb der zulässigen Grenzwerte lag.
Nach Bekanntwerden dieser “Umschaltlogik” und der Feststellung, dass sie unzulässig ist, verpflichtete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Audi, die Software mittels Update zu entfernen, um die Vorschriftsmäßigkeit der Fahrzeuge herzustellen.
Hintergrund Diesel-Motor EA189
Der Diesel-Motor EA189 wurde bei Volkswagen entwickelt, aber auch bei verschiedenen Modellen der VW-Tochter Audi verwendet (s.u.).
Bisher hatte der BGH konkrete Anhaltspunkte vermisst, dass bei Audi jemand von der illegalen Abgastechnologie im VW-Motor wusste und somit auch nicht haftbar gemacht werden könne. Das Oberlandesgericht (OLG) München war hingegen nach konkretem Vortrag unserer Anwälte zu der Überzeugung gelangt, dass es undenkbar sei, dass Audi den Motor quasi “blind” in die eigenen Fahrzeuge eingebaut hatte und nicht mindestens ein Audi-Verantwortlicher Kenntnis von den Manipulationen hatte.
An diese Einschätzung fühlte sich sein Senat würdigend gebunden, hieß es vom Vorsitzenden Richter am BGH in Karlsruhe, Rüdiger Pamp, und bestätigte alle vier Gerichtsentscheide des OLG München.
Der BGH hielt aber daran fest, dass sich Audi Rechtsverstöße der Konzernmutter Volkswagen nicht zurechnen lassen müsse, wenn sie als Tochterunternehmen davon nichts weiß. Auch müsse Audi zugelieferte Motoren nicht auf mögliche Gesetzesverstöße prüfen.
Durchbruch im AUDI Dieselskandal
Das BGH-Urteil gleicht einer Sensation und einem Meilenstein der Rechtsprechung. Denn auch andere Gerichte dürften von jetzt an der Argumentation des OLG München folgen und Audi gegenüber seinen Klägern haftbar machen.
Darum hat das EA189-Urteil auch auf andere EA-Diesel-Motoren Auswirkungen
Das BGH-Urteil hat Auswirkungen auf Audi Modelle mit VW Motor – nicht nur auf den hier entschiedenen Motor EA189. So sind auch die Motoren EA288 und EA897 von Volkswagen hergestellt und von Audi verbaut. So sind beispielsweise folgende Audi-Modelle bereits mit dem EA189-Motor von VW ausgestattet (Herstellercode 23Q7):
Der EA189-Motor steckt in diesen Audi-Modellen:
- Audi A1
- Audi A3
- Audi A4
- Audi A5
- Audi A6
- Audi A7
- Audi A8
- Audi Q5
- Audi Q7
Der Diesel-Motor EA288 steckt in den folgenden Audi-Modellen:
- Audi A1 8X
- Audi A3 8V
- Audi A4 B8
- Audi A4 B9
- Audi A5 F5
- Audi A6 C7
- Audi Q2 GA
- Audi Q3 8U
- Audi TT
Und der EA897 im:
- Audi A4 B8
- Audi A5 8T
- Audi A6 C7
- Audi A7 C7
- Audi A8 D4
- Audi A Q7 4L
- Audi Q5 8R
- Audi Q7 4L
Um welche Baujahre es sich handelt, erfahren Sie in unserem Diesel-Check.
KAP Rechtsanwälte führen zwei der vier erfolgreichen Verfahren vor dem BGH
“Wir freuen uns über diese klare Bestätigung durch das oberste Gericht der Bundesrepublik und für unseren Mandanten”, meint Rechtsanwältin Anja Appelt.
Rechtsanwalt Thorsten Krause ergänzt: “Dieses Urteil wird weitreichende Folgen auch für andere Hersteller haben. Auch etwa Porsche hat VW-Motoren eingebaut.”
In den beiden KAP-Verfahren gegen Audi (Az. am BGH: VII ZR 243/20 und VII ZR 238/20) geht es um einen Audi A3 1.6 TDI, Baujahr 2010, mit Euro 5-Norm und Diesel-Motor EA189 und einem Audi Q5 2.0 TDI (Euro 4) ebenso mit Diesel-Motor EA189.
Der erste Mandant hatte seinen Audi A3 2014 gebraucht für einen Kaufpreis von 12.200 € erworben. Der weitere Mandant erwarb seinen Audi Q5 ebenso als Gebrauchtwagen zu einem Preis von 20.500 €. Beide Verfahren am OLG München haben unsere Anwälte gewonnen. Das Gericht sprach unseren Mandanten jeweils 9.235,23 und 8.861,27 € nebst Zinsen zu.
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