Audi gilt als Ursprung des Abgasskandals. Im Audi Dieselskandal wurden Geschädigten Entschädigung zugesprochen. Der größte Durchbruch erfolgte Ende 2021 am Bundesgerichtshof: Der BGH verpflichtete die Audi AG in zwei unserer Verfahren zu Zahlung von Schadensersatz.
Innerhalb des VW Konzerns hatte Audi die zentrale Federführung bei der Entwicklung der großen TDI 3.0 und 4.2 Liter Diesel-Motoren sowie der illegalen Software-Steuerung. Die betroffenen Motoren wurden ab 2003 in zig Millionen Dieselfahrzeugen verwendet. Machen Sie den Audi Diesel-Check, KAP Rechtsanwälte verhelfen auch Ihnen zu Ihrem Recht.
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ARD – ZDF – Financial Times Deutschland – Süddeutsche Zeitung – Handelsblatt – Manager-Magazin – u.a.m.
26. Juni 2023
Bundesgerichtshof bestätigt Schadensersatz für praktisch alle Euro 5 und Euro 6 Diesel-Fahrer (Urteile Az. VIa ZR 335/21, VIa ZR 533/21 und VIa ZR 1031/22)– jetzt endlich klagen
Audi entwickelte und nutzt die großen TDI Dieselmotoren 3.0 V6 (EA 897) und 4.2 V8, die erwiesenermaßen über unzulässige Abschalteinrichtungen verfügen. Aber auch die kleineren Audi-Modelle mit EA 189- oder EA 288-Motor sind mit der illegalen Software-Steuerung ausgestattet. Die folgenden Audi-Diesel-Modelle verfügen danach über unzulässige Abschalteinrichtungen in ihren Motoren und gelten als betroffen:
| Datum Gericht | Auto-Modell |
| 02.06.2022 Urteil* LG Frankfurt a. M. | Audi A6 Avant Allroad 3.0 TDI Quattro, Euro 6, Motor EA 897 |
| 14.04.2022 Urteil* LG Verden | VW Touareg 3.0 V6-TDI, Euro 6, Motor EA 897 |
| 04.04.2020 Urteil* LG Halle | Audi SQ5 3.0 TDI, Euro 6, Motor EA 897 |
| 25.03.2022 Urteil* LG Chemnitz | Audi A6 3.0 TDI Avant Quattro, Euro 6, Motor EA 897 |
| 18.02.2022 Urteil* LG Frankfurt a. M. | Audi A6 3.0 TDI Avant Quattro, Euro 6, Motor EA 897 |
| 19.01.2022 Endurteil* LG Augsburg | Audi Q5 3.0 TDI Quattro, Euro 6, Motor EA 897 |
| 14.01.2022 Endurteil* LG Ingolstadt | Audi A6 3.0 V6-TDI Quattro, Euro 5, Motor EA 897 |
| 30.12.2021 Endurteil* LG Dresden | Audi A7 Sportback 3.0 V6-TDI Quattro, Euro 5, Motor EA 897 |
| 28.12.2021 Urteil* LG Heidelberg | Audi A6 3.0 TDI Avant, Euro 5, Motor EA 897 |
| 28.12.2021 Urteil* LG Frankfurt a. M. | Audi A6 3.0 V6-TDI, Euro 5, Motor EA 897 |
| 28.12.2021 Urteil* LG Fankfurt a. M. | Audi A6 3.0 V6-TDI Avant, Euro 5, Motor EA 897 |
| 28.12.2021 Urteil* LG Heidelberg | Audi A6 3.0 V6-TDI Avant, Euro 5, Motor EA 897 |
| 15.12.2021 Urteil* LG Hildesheim | Audi A6 Quattro 3.0 TDI, Euro 5, Motor EA 897 |
| 25.11.2021 Urteil BGH | Audi A3, Euro 5, Motor EA 189 |
| 04.11.2021 Urteil* LG Erfurt | Audi A6 3.0 TDI Avant, Euro 6, Motor EA 897 |
| 22.10.2021 Urteil** LG Ingolstadt | Porsche Cayenne 3.0 TDI, Euro 6, Audi-Motor EA 897 |
| 04.06.2021 Urteil* LG Heilbronn | Audi A6 3.0 TDI, Euro 6, Motor EA 897 |
| 11.05.2021 Endurteil** LG Ingolstadt | Audi A3 2.0 TDI, Euro 5, Motor EA 189 |
| 02.01.2021 Urteil* LG Ingolstadt | Audi A3 TDI |
| 30.11.2020 Endurteil* OLG München | Audi A3 1.6 TDI |
| 30.11.2020 Endurteil* OLG München | Audi Q5 TDI |
| Auszug aktuellste Beweisbeschlüsse | |
| 20.05.2022 Beschluss LG Bayreuth | VW Touareg 3.0 V6 TDI, Euro 6, Motor EA 987 |
| 01.04.2022 Beschluss OLG Celle | Audi A6 Avant 3.0 TDI, Euro 6, Motor EA 897 |
| 29.03.2022 Beschluss LG Gießen | Audi A7 Sportback 3.0 TDI Quattro, Euro 5, Motor EA 897 |
| 07.02.2022 Beschluss LG Stade | VW Touareg 3.0 TDI, Euro 6, Motor EA 897 |
| 28.01.2022 Beschluss LG Freiburg i Br. | Audi A6 Avant Allroad 3.0 TDI Quattro, Euro 6, Motor EA 897 |
| 10.11.2021 Beschluss LG Ansbach | Audi A6 Avant 3.0 TDI, Euro 5, Motor EA 897 |
*noch nicht rechtskräftig ** rechtskräftig
Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ist Ihr Audi Diesel vom Abgasskandal betroffen.
Wird im Dieselskandal allgemein von “betroffenen" Modellen gesprochen, dann hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bei diesen Fahrzeug-Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen gefunden, sodass sie offiziell als “betroffen” gelten. Das heißt jedoch nicht, dass nicht auch viele weitere Diesel-Modelle vom Abgasskandal betroffen sind.
Tatsächlich gibt es bedeutend mehr Herstellermodelle, die verschiedenen Expertengutachten zufolge ebenso über unzulässige Abschalteinrichtungen verfügen und die offiziellen Emissionsgrenzwerte ebenso weit überschreiten. Auch diese KFZ sind natürlich betroffen – mit dem Unterschied, dass für sie das KBA nicht oder noch nicht tätig wurde und sie auch amtlich als “betroffen” deklariert hat. Die Summe aller nachweislich betroffenen Fahrzeuge ist real um ein Vielfaches höher.
Wir haben als Kanzlei diverse unabhängige Gutachten beauftragt, deren Ergebnisse wir für unsere Verfahren einreichen. Auf diese Weise haben wir bereits viele Urteile gewinnen können. Unsere Rechtsauffassung teilt längst auch der Bundesgerichtshof, der im Januar 2021 entschied, dass betroffene Autofahrer auch dann Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn das Fahrzeug nicht offiziell durch das KBA beanstandet wurde.
Fazit: Ein Rückruf des KBA ist demnach keine Voraussetzung für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Abgasskandal. Viele Gerichte folgen längst dieser aktuellen Rechtsprechung.
Ja, Klägern steht auch nach Veräußerung des Fahrzeugs Schadensersatz zu. Das hat der Bundesgerichtshof im Juli 2021 erklärt. In dem Fall wird der Verkaufspreis des Fahrzeugs als Berechnungsgrundlage herangezogen. Auch eine "Wechselprämie" des Autoherstellers darf nach Urteil des Obersten Gerichts nicht als anspruchsmindernd angerechnet werden.
Liegt die Aufforderung des Kraftfahrt-Bundesamtes zum Rückruf erst einmal im Briefkasten, stehen Diesel-Besitzer vor einem Dilemma: Sollen sie der Pflicht zu einem Software Update oder einer Hardware-Nachrüstung Folge leisten oder nicht?
Lassen Sie ein Software Update durchführen, müssen Sie vor allem langfristig mit möglichen weiteren Schäden am Motor rechnen. Denn viele Dieselbesitzer berichten von Motorstörungen, lauten Motorgeräuschen und einem deutlich höheren Kraftstoff- und AdBlue-Verbrauch als Folge des Updates. Verweigern sie jedoch die Ausführungen der Maßnahmen, droht die Stilllegung des Fahrzeugs.
Wir raten dennoch grundsätzlich von Software Updates und Nachrüstungen der Hardware mit allem Nachdruck ab, denn neben möglicher Schäden am Fahrzeug, kann im Anschluss auch die Geltendmachung von Rechten aus dem Dieselskandal ungleich schwieriger werden.
Nach einem Software Update müssen Sie damit rechnen, dass der AdBlue-Verbrauch Ihres Diesel erheblich zunimmt. Darüber hinaus wird von Problemen mit der Start/Stopp-Automatik berichtet, von einer Versottung des Motors, von lauten Motorgeräuschen bis hin zu Motorstörungen sowie von einem stark erhöhten Dieselverbrauch.
Die Einrichtung – auch als sogenanntes “Thermofenster” bezeichnet – ist eine Erfindung der Automobilindustrie, um die Manipulation am Abgasreinigungssystem von Dieselfahrzeugen zu verschleiern. In der Regel geht es gleich um mehrere Vorrichtungen in der Motorsoftware, die die Effektivität der Abgasreinigung in Abhängigkeit von der Außentemperatur steuern.
Sie sorgen dafür, dass gefährliche Stickoxide in den Abgasen nur in einem Temperaturbereich zwischen 20° bis 30° Grad Celsius reduziert werden. Außerhalb dieses Temperaturbereichs wird die serienmäßige Abgasreinigung stark reduziert oder ganz abgeschaltet. Und das ist nach den neuesten Urteilen des Europäischen Gerichtshof (Ende 2020) und des Bundesgerichtshof (Anfang 2021) nicht zulässig.
Aus der derzeitigen Erfahrung als sehr gut. Erst Ende 2021 hat der Bundesgerichtshof (BGH) vier verbraucherfreundliche Urteile gegen die Audi AG für rechtskräftig erklärt und somit Audi gegenüber den vier Klägern als schadenersatzpflichtig. – Zwei der Verfahren führt unsere Kanzlei.
Wir klagen für unsere Mandanten bereits seit 2017 bundesweit gegen die VW-Tochter und haben in mehreren Urteilen weit über 100.000 Euro Schadensersatz erstreiten können. Es existieren viele Rückrufe des Kraftfahrt-Bundesamtes gegen Audi, und auch die Messwerte, die uns zu den Audi-Modellen bekannt sind, zeigen deutliche Auffälligkeiten. Außerdem konnten KAP Rechtsanwälte in die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft München II Einsicht nehme. Darin sind die Manipulationen bei Audi, die die 3.0 und 4.2 Liter-Motoren herstellen und liefern, nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft deutlich genannt und beschrieben, sowie wer im Konzern wann und in welchem Umfang Kenntnis von den Betrügereien hatte. Zudem hat der EuGH in einem Urteil (Ende 2020) thermische Abschalteinrichtungen für unzulässig erklärt. Ihm folgte Anfang 2021 der BGH mit einem weiteren Urteil, das diese Art der Abgasreinigung als illegal bezeichnet. Beide Urteile haben in diesem Jahr für einen deutlichen Durchbruch in der Rechtsprechung gesorgt und das Tempo der juristischen Aufarbeitung angehoben. Wir sehen in einem Vorgehen gegen Audi insofern eine sehr gute Möglichkeit, Ihre Rechte wahrzunehmen.
Der große Durchbruch am BGH in der Rechtsprechung gegen die Audi AG zeigt Wirkung. Seitdem nehmen die positiven Urteile für Verbraucher deutlich zu. Mehrere tausend Verfahren sind gegen Audi anhängig. Die meisten laufen noch oder befinden sich auf dem Weg in die Berufung bei Oberlandesgerichten. Dies ist ein durchaus normales Vorgehen, denn Urteile werden nahezu immer erst in der zweiten Instanz entschieden. Dessen ungeachtet folgen immer mehr Land- und Oberlandesgerichte den BGH-Urteilen und bewerten die Abgasmanipulationen bei Audi eindeutig als vorsätzliche sittenwidrige Schädigung und verurteilen die VW-Premium-Tochter als Herstellerin der Motoren zu Schadensersatzzahlungen. – Ob in den Fällen eine Rückrufaktion vorliegt oder nicht, spielt längst keine Rolle mehr.
... hieß es 2008 frohlockend vom Audi-Manager Giovanni P., der für die Entwicklung der Dieseltechnik für Deutschland verantwortlich war. Die Premium-Tochter des VW-Konzerns bewarb ihren AdBlue-Tank stets als die Technologie, die angeblich den saubersten Diesel der Welt ermöglicht. Das blaue Harnstoff-Wasser-Gemisch in einem Zweittank soll das Dieselfahrzeug reinigen, indem es beim Fahren in den Verbrennungsprozess von Diesel eingespritzt wird und giftige Stickoxide neutralisiert. – Die gesamte TDI Technologie basiert darauf. Doch dieses Versprechen entpuppt sich in der Praxis als großer Bluff, denn erst ein ständiges Nachfüllen des übel riechenden Harnstoffs gewährleistet den gewünschten Effekt. Doch dafür ist die Konstruktion des Tanks oft nicht angelegt und ein ständiges Nachfüllen des stinkenden Harnstoffs für keinen Kunden zumutbar.
Die Krux mit der Tankgröße. Viel zu kleine AdBlue-Tanks standen somit einem viel zu großen Versprechen gegenüber und brachten Audi – als für die AdBlue-Technik zuständig – in die Klemme. Die Devise des Lösungsansatzes der findigen Ingenieure lautete im weiteren Verlauf: AdBlue muss so lange reichen, wie dem Kunden versprochen ist. Also musste eine manipulierte Software her, die die Einspritzung des AdBlue-Gemischs entsprechend regelt, sodass die dem Kunden versprochenen Nachfüllintervalle auch eingehalten wurden. Kurz gesagt schaltete die AdBlue-Einspritzung einfach runter, wenn der Verbrauch zu hoch wurde. – Auf Kosten der ebenso versprochenen unbedenklichen Umweltwerte durch verminderten Schadstoffausstoß.
Das fiel 2015 schließlich den US-Umweltbehörden auf. Nach mehreren Vorladungen dort gesteht Audi offiziell ein, Abschalteinrichtungen in ihren Motorsteuerungen zu verwenden, um die AdBlue-Einspritzung drastisch zu deckelt, wenn der Verbrauch anstieg. Damit war die Geschichte vom saubersten Diesel der Welt mittels “Vorsprung durch Technik” zu Ende und landete auf dem Tisch der Münchner Staatsanwaltschaft. Seitdem lässt diese nicht locker. Nach einem Schuldeingeständnis der Audi AG folgten die mit umfangreichsten Ermittlungen gegen Audi. Allein im Jahr 2018 verging kaum ein Monat ohne Besuch der Strafverfolger. Insgesamt hat das KBA seit 2015 für mehr als 200.000 Audis Rückruf-Bescheide erlassen. Der Diesel-Skandal hat den Autobauer bislang rund 3,4 Milliarden Euro gekostet. Die einstige Gewinnmaschine des VW-Konzerns trieselt in der Dieselaffäre.
Längst bröckelt die Bastion der Tochter des größten Autohersteller der Welt auch auf juristischer Ebene. Mehrere tausend Verfahren sind allein gegen die Audi AG anhängig, deren Urteile noch ausstehen. – Bis dato gibt es bereits etliche Gerichtsurteile auf Landgerichts- und Oberlandesgerichtsebene, die die Premium-Tochter zu Schadensersatz verurteilen. Dies geht indes soweit, dass Audi in der aktuellen Rechtsprechung auch für Volkswagen-Motoren haftbar gemacht wird.
Dann der große Durchbruch: Der Bundesgerichtshof folgt vier Urteilen des OLG Münchens und verpflichtet Audi zur Zahlung von Schadensersatz. Die Karlsruher Richter bestätigen am 25.11.2021 die verbraucherfreundlichen Urteile des OLG der bayerischen Hauptstadt. Zwei der erfolgreichen Verfahren in Karlsruhe hat unsere Kanzlei geführt. KAP Rechtsanwälte verhelfen auch Ihnen zu Ihrem Recht und gehen auch für Sie bis vor den BGH, wenn es sein muss. Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten, Ihre Ansprüchen geltend zu machen und überlassen Sie Ihren Fall unseren Fachanwälten.
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