Im Volvo Dieselskandal steht seit 2020 auch der schwedische Autobauer unter Verdacht, die Abgasreinigung seiner Dieselmotoren zu manipulieren. Unabhängige Sachverständige haben zunächst beim Volvo XC60 eine temperaturgesteuerte Abschalteinrichtung entdeckt.
KAP Rechtsanwälte hatten eine der erste Klagen gegen die Volvo Car AB, Schweden eingereicht und im Juli 2023 das erste erfolgreiche Volvo Abgasskandal Urteil (LG Köln Az. 36 O 261/21) erstritten.
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Ein aktueller Rückruf von Volvo sorgt für Verunsicherung bei Besitzern bestimmter XC90-Modelle der Baujahre 2019 bis 2021. Laut Volvo wurde bei internen Qualitätskontrollen ein möglicher Fehler im Abgassystem festgestellt, der dazu führen kann, dass die Fahrzeuge die gesetzlichen Stickoxid-Grenzwerte (NOx) überschreiten. Die angebotene Lösung: Eine Software-Aktualisierung der Motorsteuerung. Doch ist das wirklich die ganze Wahrheit?
KAP Rechtsanwälte vertreten seit Jahren betroffene Diesel-Fahrer im Abgasskandal und führen bereits seit 2020 Verfahren gegen Volvo. Wir sehen Parallelen zu anderen Herstellern: Auch Volvo hat, ähnlich wie andere Autobauer zuvor, stets bestritten, manipuliert zu haben. Inzwischen zeigen Gerichtsverfahren jedoch, dass unzulässige Abschalteinrichtungen wie das sogenannte 'Thermofenster' verbaut wurden. Diese Technik sorgt dafür, dass die Abgasrückführung je nach Außentemperatur reduziert wird. Die Folge: Das Fahrzeug stößt unter bestimmten Bedingungen deutlich mehr gesundheitsschädliches NOx aus, als gesetzlich erlaubt.
Laut der KAP Rechtsanwaltsgesellschaft haben Volvo-Halter, unabhängig davon, ob sie den aktuellen Rückruf mit der Nummer A 10261 erhalten haben, gute Chancen auf Schadensersatz. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 26.06.2023 ist es für eine erfolgreiche Klage nicht mehr erforderlich, eine unzulässige Abschalteinrichtung im Detail nachzuweisen. Wenn der Hersteller – wie es derzeit bei Volvo der Fall ist – keine vollständige Offenlegung vornimmt, reicht das bereits für einen Anspruch.
Dieser sogenannte "Differenzschaden" liegt laut den Juristen in der Regel zwischen 5 und 10 % des Kaufpreises. Zahlreiche Gerichte haben bereits entsprechende Urteile zugunsten betroffener Autofahrer gefällt, darunter:
Es geht um die Dieselmotoren 2.0 D3 (Euro 5), 2.0 D4 (Euro 6) und - seit April 2021 - auch um den 2.0 D5 (Euro 6), die unabhängigen Experten* zufolge bislang als manipuliert gelten. Die drei Motoren sind in folgenden Volvo-Modellen (Euro 5 & 6) verbaut, die somit im normalen Betrieb, wenn keiner genauer hinschaut, nicht die gesetzlichen Normen für den NOx-Ausstoß einhalten:
* Emissions-Kontroll-Insituts (EKI) der Deutschen Umwelthilfe (DUH), International Institute for Applied Systems Analysis (IIASA)...
13. Juli 2023
KAP Rechtsanwälte klagen erfolgreich gegen Volvo und erstreiten das erste Volvo-Urteil im Abgasskandal für einen Volvo XC60 mit 2.400 ccm und Euro Norm 6.
Aller Voraussicht nach nicht. Das Kraftfahrt-Bundesamt (BKA) weigert sich bislang, für die betroffenen Volvo-Modelle Rückrufe anzuordnen. Circa 10 Millionen Fahrzeuge der Euro-Norm 5 und 6 sind betroffen, die die Behördengenehmigungen nur mithilfe einer Betrugs-Software bestanden haben. Auch Strafgelder wurden bislang trotz illegaler Abschalteinrichtung nicht ausgesprochen.
Dafür liegen erste Genehmigungen des KBA für sogenannte SCR-Nachrüstungen vor (s. nächste Frage).
Im Dieselskandal bei Volvo besteht die Möglichkeit, mit SCR-Hardware nachzurüsten. Dies kann jedoch nur auf eigene Kosten geschehen, denn Volvo ist hier nicht in der Pflicht.
Anders als bei Software-Lösungen werden bei Hardware-Nachrüstungen bauliche Veränderungen in der Motorsteuerung vorgenommen. Die SCR-Hardware Nachrüstungen mit Genehmigung des KBA liegen für folgende Volvo-Modelle der Euro 5-Norm vor:
Die Kosten für die Nachrüstung liegen je nach Modell bei circa 3.000 und 5.000 Euro (ADAC, Stand: Aug. 2020).
Empfehlen können wir die Nachrüstungen jedoch nicht. Zum einen tragen Sie - wie erwähnt - die Kosten selbst und zum anderen ist nicht garantiert, ob die Mängel im Anschluß wirklich behoben werden.
Wir raten grundsätzlich von Software Updates und Nachrüstungen der Hardware mit allem Nachdruck ab, denn neben möglicher Schäden am Fahrzeug, kann im Anschluss auch die Geltendmachung von Rechten aus dem Abgasskandal schwieriger werden.
Ja. Klägern im Diesel-Abgasskandal steht auch nach einem Verkauf des Fahrzeugs Schadensersatz zu. Das hat der Bundesgerichtshof im Juli 2021 entschieden. In dem Fall wird als Berechnungsgrundlage der Verkaufspreis des Fahrzeugs herangezogen. Auch eine "Wechselprämie" des Autoherstellers darf nach Urteil der Karlsruher Richter nicht als anspruchsmindernd angerechnet werden.
Dass das KBA nicht gegen Volvo mit einem Werkstatt-Rückruf reagiert, spielt laut Entscheidung des BGH keine Rolle. Auch ohne Rückruf bestehen reelle Chancen, erfolgreich gegen den Automobilhersteller vorzugehen.
Die unabhängigen Messergebnisse z. B. der Deutschen Umwelthilfe (DUH) belegen massive Überschreitungen der Giftstoff-Emissionen: Mit immer weiter fallenden Temperaturen geht die Abgasrückführung und damit die Reinigung der Emissionen deutlich zurück, bis sie schließlich ganz aussetzt. – Die Abhängigkeit der Schadstoffwerte von der Umgebungstemperatur lässt sich nach Ansicht von Experten technisch jedoch nicht erklären und ist ein klarer Hinweis für das Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Und eine unzulässige Abschalteinrichtung führt zu Anspruch auf Schadensersatz. Kunden haben daher gute Chancen auf Entschädigung.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat bei verschiedenen Testfahrten festgestellt, dass die Abgasreinigung je nach Volvo-Modell nur zwischen 15 und 30 Grad Celsius funktioniert. Bei weiter fallenden Außentemperaturen – wie sie in Deutschland rund sechs Monate im Jahr üblich sind – geht die Abgasreinigung linear zurück. Bei einer Außentemperatur von null bis minus vier Grad z. B. stieg der Stickoxid-Ausstoß auf einen Spitzenwert von 2.148 mg/km an.
Volvo bestätigt die Einrichtung zwar, behauptet aber, sie sei für den Motorschutz notwendig – und somit legal. Dies sehen die unabhängigen Experten anders: Die Reduzierung der Abgasreinigung vollzieht sich bei in Deutschland normalen Außentemperaturen, womit die Abgasreinigung nicht wie vorgeschrieben unter realen Bedingungen funktioniert.
Die Einrichtung sitzt in der Motorsoftware eines Diesel-Fahrzeugs und steuert die Effektivität der Abgasreinigung in Abhängigkeit von der Außentemperatur. Bei der Vorrichtung werden gefährliche Stickoxide in den Abgasen jedoch nur in einem Temperaturbereich zwischen 20° bis 30° Grad Celsius reduziert. Außerhalb dieses Temperaturbereichs wird die serienmäßige Abgasreinigung stark reduziert beziehungsweise ganz abgeschaltet. Und das ist nach den neuesten Urteilen des Europäischen Gerichtshof (Ende 2020) und des Bundesgerichtshof (Anfang 2021) nicht zulässig.