Im Citroën Diesel Skandal haben KAP Rechtsanwälte bereits 2021 erste Klagen gegen den Autobauer eingereicht. Auch in den Citroen Diesel-Motoren sind unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut, die den Schadstoffausstoß so manipulieren, dass die Grenzwerte nur unter Testbedingungen eingehalten werden. Unter normalen Umständen emittieren die Fahrzeuge erheblich mehr Schadstoffe als gesetzlich erlaubt ist. Unsere Anwälte zeigen Ihnen, was auch Sie im Fall Ihres Citroen tun können.
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ARD – ZDF – Financial Times Deutschland – Süddeutsche Zeitung – Handelsblatt – Manager-Magazin – u.a.m.
Eigentümern eines Citroën stehen aller Wahrscheinlichkeit nach Ansprüche auf Schadensersatz oder eine Entschädigung zu – und zwar für Citroën Diesel und Benziner.
Die Citroën SAS bezieht ihre Motoren von der Konzernmutter PSA. Die sogenannten PSA EW- und DW-Serienmotoren (für Benziner u. Diesel) sind vor allem im Citroën (aber auch im Peugeot) verbaut.
Lediglich beim Citroën Jumper wurde zwischen 2011 und 2016 der Fiat-Motor 180 Multijet (Motorkennung F1CE3481E) verwendet, der ebenso manipuliert wurde, weshalb wir auch gegen Fiat klagen.
Der Citroën Jumper gehört in der Wohnmobilbranche zu den beliebtesten Basisfahrzeugen. Somit könnten zehntausende Wohnmobilhalter Fahrzeuge mit unzulässigen Abschalteinrichtung besitzen und folglich ebenfalls einen Anspruch auf Schadensersatz haben. Wir prüfen das im Einzelfall für Sie.
Aber auch ohne den Beitrag von Fiat – Citroën hatte sich bereits zuvor durch eigenes Zutun in den Diesel Abgasskandal hineinmanövriert. Noch ist nicht abschließend geklärt, welche Modelle des französischen Herstellers insgesamt vom Abgasskandal als offiziell betroffen gelten. Dessen ungeachtet gilt auch bei Citroën, dass ein offizieller Rückruf des KBA laut BGH keine Voraussetzung für einen Anspruch auf Schadensersatz darstellt.
Laut unseren Messungen und Erkenntnissen handelt es sich bislang um die 1.6 und 2.0 HDI-Diesel-Motoren der DW10- und der DW12-Reihe:
Diese sind u. a. in folgenden Citroën Diesel-Modellen verbaut:
Sehr wahrscheinlich ist Ihr Citroën Diesel von dem Skandal betroffen.
Wenn offiziell von “betroffenen Modellen” gesprochen wird, dann hat das Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) bei den Fahrzeugen auch unzulässige Abschalteinrichtungen gefunden. Dies bedeutet aber nicht, dass andere Diesel-Fahrzeuge nicht auch als vom Diesel Skandal betroffen gelten können.
Uns liegen diverse, unabhängige Expertengutachten zu verschiedenen Dieselherstellern vor, die illegale Abschalteinrichtungen nachweisen, und die wir als Beweismittel in unseren Verfahren gegen die Autohersteller einreichen. Insofern ist das Vorliegen eines amtlichen Rückrufs keine Voraussetzung für ein Vorgehen gegen Hersteller.
Der Bundesgerichtshof hat Anfang 2021 ebenso entschieden, dass betroffene Autofahrer auch dann Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn das Fahrzeug nicht einem offiziellen Rückruf durch das KBA unterliegt.
Fazit: Ein KBA-Rückruf ist also keine Voraussetzung für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Abgasskandal – natürlich auch nicht bei Citroën.
Ja, das hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Juli 2021 klargestellt. In dem Fall wird der Verkaufspreis des Fahrzeugs als Berechnungsgrundlage herangezogen. Nach Urteil des BGH darf auch eine "Wechselprämie" des Autoherstellers nicht als anspruchsmindernd angerechnet werden.
Wir raten - trotz Aufforderung des KBA - generell von Software Updates ab, denn neben möglicher weiterer Schäden am Fahrzeug, kann danach auch die Geltendmachung von Rechten aus dem Abgasskandal schwieriger werden.
Verweigern Dieselfahrer jedoch die Ausführungen eines Software Updates, dann kann eine Stilllegung des Fahrzeugs drohen. Wir raten allen Betroffenen statt dessen, Ihre Ansprüche zügig geltend zu machen. Unsere Anwalte bieten dafür eine kostenlose Erstberatung an.
Allgemein berichten Halter von Motorstörungen, lauten Motorgeräuschen, einem Leistungsabfall, von Problemen mit der Start/Stopp-Automatik, von einer Versottung des Motors, und einem deutlich höheren Diesel- und AdBlue-Verbrauch, nachdem sie ein Software Update haben durchführen lassen.
Die Vorrichtung sitzt in der Motorsoftware eines Diesel-Fahrzeugs und steuert den Wirkungsgrad der Abgasreinigung in Abhängigkeit von der Außentemperatur. Die Einrichtungen sind so manipuliert, dass gefährliche Stickoxide in den Abgasen nur in einem Temperaturbereich zwischen 20° bis 30° Grad Celsius reduziert werden. Außerhalb dieses Temperaturbereichs wird die serienmäßige Abgasreinigung stark gedrosselt oder sukzessive abgeschaltet. Und das ist nach Urteilen des Europäischen Gerichtshof (Ende 2020) und des Bundesgerichtshof (Anfang 2021) nicht zulässig.
Auch die Manipulation von Benzinern findet auf dem Prüfstand statt: Das zu prüfende Automobil steht auf Rollen, die einen möglichst realistischen Widerstand zwischen Straße und Reifen simulieren sollen.
Hersteller, die ihre Benziner manipulieren, setzen den Widerstandswert deutlich geringer an, sodass für das Fahrzeug weniger Energieverlust und damit auch weniger Spritverbrauch ausgewiesen wird. Auf diese Weise werden nicht nur die Typgenehmigungen für die Fahrzeuge erschlichen, sondern mit den geschönten Werten zum Spritverbrauch, Leistung und Schadstoff-Emissionen, die diese manipulierten Typgenehmigungen ergeben, obendrein für Kundschaft geworben. – Und dies ist nicht zulässig.