Fonds auflösen | Geld zurück fordern
Sie haben die Möglichkeit aus einem Investmentfonds, der nicht hält, was er verspricht, auszusteigen. KAP Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Fonds-Anlegern sich Rat bei spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen. Eine erste Einschätzung der Möglichkeiten und Risiken in Ihrem persönlichen Fall geben wir Ihnen gerne im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung.
Die kurze Fonds Definition lautet: zweckgebundene Bildung einer Vermögensreserve. Von einem Investmentfonds spricht man, wenn eine Gesellschaft (Investmentgesellschaft) mit einem vereinbarten Ziel (Anlagefokus) für Anleger Geld, Aktien usw investiert.
Viele Geschlossene Fonds (geschlossene Beteiligung) sind in der Rechtsform der GmbH & Co. KG organisiert. Dies hat auf den ersten Blick Vorteile, was die Haftung des einzelnen Anlegers angeht. Doch diese Vorteile können sich bei einem ungünstigen Verlauf des Geschlossenen Fonds auch schnell und unerwartet in Nachteile umkehren:
Grundsätzlich ist es bei der GmbH & Co. KG so, dass es (mindestens) einen persönlich haftenden Gesellschafter (den sogenannten Komplementär) gibt, der für Verbindlichkeiten der Gesellschaft grundsätzlich mit dem eigenen Vermögen unbeschränkt haftet. Dies ist in der Regel eine GmbH, die als Gesellschaft mit beschränkter Haftung nur in Höhe ihres Stammkapitals haftet. Alle anderen Gesellschafter, also in der Regel die Anleger eines solchen Fonds, haften nur mit einer im Handelsregister eingetragenen Summe - seiner Zeichnungssumme - (das so genannte Kommanditkapital). Diese Gesellschafter nennt das Gesetz Kommanditisten.
Hier gilt der Grundsatz: der Gesellschafter (Anleger), der sein vereinbartes und ins Handelsregister eingetragene Kommanditkapital eingezahlt hat, haftet nicht weiter mit dem eigenen Vermögen. Allerdings gibt es auch hiervon Ausnahmen: die übliche Ausnahme ist die Rückzahlung von Einlagen, etwa durch Auszahlungen. Viele Fonds nehmen gerade am Anfang der Beteiligungen Ausschüttungen an die Anleger vor. Viele Anleger halten dies für Zinszahlungen und investieren so gern weiter in den Fonds. Dabei handelt es sich um Auszahlungen aus dem eigenem eingezahlten Kapital, dem sehr oft keine Gewinne des Unternehmens gegenüberstehen. Dann handelts es sich technisch um eine Rückzahlung des Kommanditkapitals.
Hierdurch kommt es vermehrt dazu, dass der geschlossene Fonds selbst oder etwa in der Insolvenz der GmbH & Co. KG ein Insolvenzverwalter auf die Anleger zukommt und erhaltene Ausschüttungen zurückfordert. Für die Anleger kommt das oft nach Jahren sehr überraschend. Hiergegen gibt es Möglichkeiten, sich zur Wehr zu setzen.
Sollten auch Sie auch eine geschlossene Beteiligung an einem geschlossene Fonds gezeichnet haben und der Fonds entwickelt sich nicht so, wie es Ihnen zum Zeitpunkt Ihrer Anlageentscheidung dargestellt wurde, oder Sie gar zum "Nachschießen" aufgefordert worden sind, so sollten Sie sich an einen spezialisierte Anwalt oder Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um sich einen Überblick über Ihre Möglichkeiten zum Fonds Ausstieg zu verschaffen.
Unsere erfahrenen Anwälte und Experten stehen Ihnen bei Immobilienfonds, Schiffsfonds, Ökofonds und Ihrem Problem-Fonds gerne zur Verfügung.
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