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21.07.2022

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Peugeot Abgasskandal

Auch Peugeot hat seinen Diesel Abgasskandal. Seit Sommer 2021 ermitteln die französischen Behörden offiziell wegen Betrugsverdachts im Zusammenhang mit der Vermarktung von Euro 5 Peugeot-Dieselfahrzeugen. Der Vorwurf betrifft zunächst Modelle der Baujahre 2009 bis 2015. Der Betrug erfasst aber weit mehr Modelle als die ersten Ermittlungen suggerieren. Das Kraftfahrt-Bundesamt z. B. hat hierzulande bereits seit 2020 Rückrufe für Peugeot-Modelle der Baujahre 2013-2016 wegen erhöhter Stickoxidemissionen angeordnet.

KAP Rechtsanwälte haben erste Klagen gegen Peugeot eingereicht. Wer sich jetzt anschließen und Forderungen gemeinsam geltend machen will, kann dies durch unsere Anwälte tun.

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Auch Peugeot bezog seine Motoren von der ehemalige Konzernmutter PSA. Deren DW10- und DW12-Dieselmotoren gelten als manipuliert. 

Es gilt als sehr wahrscheinlich, dass in jedem Peugeot der Abgasnormen 5 und 6 mit Erstzulassung vor dem 1. September 2018 eine unzulässige Abschaltvorrichtung dafür Sorge trägt, dass die offiziellen Schadstoffmengen geschönt sind.

  • Peugeot 206
  • Peugeot 206 RC
  • Peugeot 208
  • Peugeot 308
  • Peugeot 307
  • Peugeot 307 RC
  • Peugeot 406
  • Peugeot 407
  • Peugeot 508
  • Peugeot 607
  • Peugeot 806
  • Peugeot 807
  • Peugeot 2008
  • Peugeot 3008
  • Peugeot 4007 
  • Peugeot 5008
  • Peugeot Expert
  • Peugeot Boxer

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Fragen & Antworten

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Bei dem Adjektiv “betroffen” muss im Zusammenhang mit dem Abgasskandal differenziert werden: Wenn in öffentlichen Bekanntmachungen und den Medien von “betroffenen Modellen” gesprochen wird, dann handelt es sich um eine offizielle Feststellung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA), dass es bei den Auto-Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen gefunden hat. Dies bedeutet aber nicht, dass alle anderen Fahrzeuge als “nicht betroffen” gelten können, denn über diese offiziell bestätigten betroffen Modelle hinaus gibt bedeutend mehr Herstellermodelle, die nach verschiedenen Expertengutachten ebenso über unzulässige Abschalteinrichtungen verfügen und ebenso die offiziellen Emissionsgrenzwerte weit überschreiten. Auch diese Fahrzeuge sind natürlich betroffen - mit dem Unterschied, dass für sie das KBA nicht oder noch nicht tätig wurde und sie auch amtlich als “betroffen” deklariert hat. Die Summe aller nachweislich betroffenen Fahrzeuge ist folgerichtig um ein Vielfaches höher.

Wir haben als Kanzlei selbst unabhängige Gutachten beauftragt, deren Ergebnisse wir für unsere Verfahren einreichen. Auf diese Weise haben wir bereits viele Urteile gewinnen können. Unsere Rechtsauffassung teilt indes auch der Bundesgerichtshof, der im Januar 2021 erst feststellte, dass betroffene Autofahrer auch dann Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn das Fahrzeug nicht von Amts wegen durch das KBA beanstandet wurde.

Fazit: Ein Rückruf des KBA ist also keine Voraussetzung für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Abgasskandal.

Ja. Klägern in der Dieselaffäre steht auch nach einem Fahrzeugverkauf Schadensersatz zu. Das hat der Bundesgerichtshof im Juli 2021 klargestellt. In dem Fall wird als Berechnungsgrundlage der Verkaufspreis des Fahrzeugs herangezogen. Auch eine "Wechselprämie" des Autoherstellers darf nach Urteil der Karlsruher Richter nicht als anspruchsmindernd angerechnet werden.

Diesel-Halter, die vom Kraftfahrt-Bundesamt zu einem verpflichtenden Software Update oder/und zu Nachrüstungen der Hardware aufgerufen werden, stehen vor einem Dilemma:

Lassen Sie bspw. ein Software Update durchführen, müssen Sie mit möglichen weiteren Schäden am Motor rechnen. Allgemein berichten nicht wenige Autohalter nach dem Update von Motorstörungen, lauten Motorgeräuschen und einem deutlich höheren Kraftstoff- und AdBlue-Verbrauch.

Verweigern Halter jedoch die Ausführungen der Maßnahmen, kann die Stilllegung des Fahrzeugs drohen. Wir raten dennoch grundsätzlich von Software Updates und Nachrüstungen der Hardware mit allem Nachdruck ab, denn neben möglicher Schäden am Fahrzeug, kann im Anschluss auch die Geltendmachung von Rechten aus dem Abgasskandal schwieriger werden.

Sie müssen nach dem Update damit rechnen, dass der AdBlue-Verbrauch erheblich zunimmt. Darüber hinaus wird von Problemen mit der Start/Stopp-Automatik, von einer Versottung des Motors, lauten Motorgeräuschen bis zu Motorstörungen sowie von einem stark erhöhten Dieselverbrauch berichtet.

Die Einrichtung sitzt in der Motorsoftware eines Diesel-Fahrzeugs und steuert die Effektivität der Abgasreinigung in Abhängigkeit von der Außentemperatur. Bei der Vorrichtung werden gefährliche Stickoxide in den Abgasen jedoch nur in einem Temperaturbereich zwischen 20° bis 30° Grad Celsius reduziert. Außerhalb dieses Temperaturbereichs wird die serienmäßige Abgasreinigung stark reduziert beziehungsweise ganz abgeschaltet. Und das ist nach den neuesten Urteilen des Europäischen Gerichtshof (Ende 2020) und des Bundesgerichtshof (Anfang 2021) nicht zulässig.