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17.11.2022

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Bosch Abgasskandal

Automobilzulieferer für VW, Audi, Mercedes-Benz und BMW

Interne Dokumente belasten Autohersteller schwer

München, den 17.11.2022 – Nicht weniger als den sprichwörtlichen „rauchenden Colt“*, also den ultimativen Beweis, dass den Herstellern im Abgasskandal schon sehr früh bewusst war, dass die verwendeten Abschalteinrichtungen illegal sind und von den Herstellern sogar teilweise beauftragt waren, hat die Deutsche Umwelthilfe in ihrer heutigen Pressekonferenz veröffentlicht. 

Die Unterlagen haben es tatsächlich in sich: Bereits 2006 wurde in einer Besprechung von BOSCH zusammen mit den Herstellern Audi, Volkswagen, Daimler-Chrysler (jetzt Mercedes-Benz) und BMW erläutert, dass Funktionen in der Motorsteuerung von Bosch womöglich Probleme mit der Legalität haben könnten. Spätere Dokumente zeigen darüber hinaus 44 unterschiedliche Funktionen in der Motorsteuerung bei Diesel und Benzin-Fahrzeugen, die aus Sicht von Bosch „kritisch“ sein könnten, d.h. die gesetzlichen Vorschriften verletzen könnten.

Aus Sicht von KAP Rechtsanwälten sind diese Unterlagen durchaus erstaunlich, da die Verteidigungsstrategie praktisch aller Hersteller vor Gericht aktuell auch darin besteht, es so darzustellen als wären diese bei der Anwendung der Abschalteinrichtungen davon ausgegangen, dass die Abschalteinrichtungen zulässig seien (oder gar ganz zu bestreiten, dass kritische Abschalteinrichtungen vorhanden sind).

Mit der Mitteilung von Bosch, die bei den gefundenen 44 „kritischen“ Abschalteinrichtungen nach deren Unterlagen ankündigen, „technische Gespräche mit unseren Kunden“ zu führen, dürfte das Märchen von der Annahme, dass die Funktionen legal seien, sich endgültig in Luft auflösen.

Bedeutung für laufenden und künftigen Diesel-Verfahren

In den aktuell laufenden und künftigen Verfahren gegen die Hersteller dürfte nach unserer Einschätzung die nun veröffentlichte Liste unglaublich viel wert sein. Denn bislang war es für betroffene Diesel-Fahrer unglaublich schwierig, die konkrete Abschalteinrichtung und deren Funktionsweise zu benennen. Das hat bei vielen Gerichten dazu geführt, dass die Richter der Meinung waren, das Vorliegen einer Abschalteinrichtung sei nicht nachgewiesen, auch wenn Messwerte vorgelegt werden konnten, die zeigten, dass außerhalb des Prüfstandes die Emissionen um ein Vielfaches höher waren als außerhalb. Mit den neuen Unterlagen und Erkenntnissen können Kläger nun gezielt die Funktionen benennen. Und nachdem die Angabe von Bosch selbst stammt, dürfte auch kein Zweifel daran bestehen, dass derartige Funktionen in den Motorsteuerungen enthalten sind. Damit dürfte der Nachweis der Betroffenheit zu führen sein.

Besonders Interessant aus Anwalts-Sicht: viele der Funktionen, die Bosch benennt werden als „Kundenfunktion“ benannt, also Funktionen, die auf Wunsch des Herstellers in die Motorsteuerung eingebaut wurden. Und das nicht nur in Diesel- Fahrzeugen. Die Unterlagen zeigen auch, dass Benziner von solchen Manipulationen betroffen sind. Manipulationen, die nach Angaben von Bosch Einfluss auf die Motorleistung und Emission haben. Hier steht die Aufarbeitung des Abgasskandals noch ganz am Anfang.

Neues Kapitel in den Fällen gegen die Hersteller

Für uns und unsere Mandanten ist die Veröffentlichung der Unterlagen und dem vorangegangenen Urteil des EuGH zur Klagebefugnis der DUH gegen das KBA ein neues Kapitel in den Fällen gegen die Hersteller aufgeschlagen worden.

Mit noch weiteren detaillierten Angaben und Unterlagen und einem erwarteten weiteren verbraucherfreundlichen Urteil des EuGH wird die Geltendmachung von Ansprüchen geschädigter Verbraucher vor deutschen Gerichten nach unserer Einschätzung bald einfacher.

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