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21.07.2022

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Mitsubishi Abgasskandal

Alle wichtigen Informationen für Mitsubishi Diesel Fahrer

Mitsubishi Motors Deutschland geriet zum Thema Diesel Abgasskandal erstmals 2019 in die Schlagzeilen. Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte bei Abgastests festgestellt, dass Fahrzeuge des japanischen Autobauers die gesetzlich zulässigen Schadstoffwerte teils weit überschreiten. Damit wurde amtlich, dass auch Mitsubishi es mit "sauberen" Dieselautos für Mensch, Klima und Umwelt nicht so genau nimmt. Betroffen sind Fahrzeuge mit 1.6 und 2.2 Liter Dieselmotoren – wie der Mitsubishi Outlander. Aktueller Stand: Halter von Mitsubishi-Diesel-Fahrzeugen müssen jederzeit mit einem Rückruf rechnen. Lassen Sie sich daher zeitnah anwaltlich beraten – KAP Rechtsanwälte stehen Ihnen fachlich zur Seite.

Das sind die Möglichkeiten

gegen Mitsubishi Motors Deutschland

"Kleiner" Schadensersatz

✓ Schadensersatz für Minderwert Mitsubishi Diesel

✓ Bis zu 10.000 € möglich

Mitsubishi Diesel behalten

✓ Alle Mitsubishi Diesel-Modelle mit und ohne KBA Rückruf

✓ Mit Rechtsschutz ohne Kostenrisiko möglich

"Großer" Schadensersatz

✓ Schadensersatz für Mitsubishi Diesel

Voller Kaufpreis (abzgl. Nutzung)

✓ Mitsubishi Diesel können Sie zurückgeben

✓ Alle Mitsubishi Diesel-Modelle mit und ohne KBA Rückruf

✓ Mit Rechtsschutz ohne Kostenrisiko möglich

Für diese Mitsubishi Motoren

machen wir Rechte geltend

Zu den nachweislich manipulierten Motoren gehören die V4-Motoren mit einem Hubraum von 1.6 und 2.2 Liter. Zulieferer dieser Motoren ist die Denso Corporation. Sie sind in den – auf dem deutschen Markt erhältlichen – Fahrzeugmodellen Mitsubishi ASX, Mitsubishi Outlander und Mitsubishi Eclipse Cross verbaut.

Fragen & Antworten

zu Ihrem Mitsubishi Diesel

Wenn Sie einen Mitsubishi ASX, Mitsubishi Outlander oder einen Mitsubishi Eclipse Cross besitzen, mit größter Wahrscheinlichkeit ja. Diese Mitsubishi Modelle haben einen V6-Motor mit 1.6 oder 2.2 Liter Hubraum, der als manipuliert gilt (s.o.

Betroffen können aber auch viele andere Modelle sein. Wenn offiziell von betroffenen Dieselfahrzeugen gesprochen wird, hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auch unzulässige Abschalteinrichtungen im Motor der Fahrzeuge gefunden. Das bedeutet aber nicht, dass andere Diesel keine unzulässigen Abschalteinrichtungen verwenden. – Nur bei ihnen hat das KBA - salopp gesprochen - noch nicht unter die Motorhaube geschaut. 

Unserer Kanzlei liegen unabhängige Expertengutachten zu verschiedenen Dieselherstellern vor, bei denen ebenso unzulässige Abschalteinrichtungen nachgewiesen wurden. Das heißt, dass die Anzahl betroffener Diesel viel höher ist als offiziell bekannt.

Wir verwenden die Ergebnisse dieser Expertengutachten auch in unseren Verfahren und erreichen auf der Basis gute Entscheidungen für unsere Mandanten. Nach unserer Rechtsauffassung benötigt es keinen offiziellen Rückruf des KBA, um Ansprüche im Abgasskandal geltend machen zu können. Seit 2021 teilt auch der BGH unsere Rechtsauffassung.

Fazit: Ein Rückruf des KBA ist also keine Voraussetzung für die Schadensersatzansprüche im Dieselskandal.

Definitiv. Das hat der Bundesgerichtshof Mitte 2021 klargestellt. In dem Fall wird als Berechnungsgrundlage der Verkaufspreis des Diesel-Fahrzeugs herangezogen. Auch eine mögliche "Wechselprämie" des Automobilherstellers darf nach Urteil der Karlsruher Richter nicht als anspruchsmindernd angerechnet werden.

Eine Rückrufaktion des KBA mit der Aufforderung, ein Software-Update machen zu lassen, ist grundsätzlich verpflichtend. Wer es versäumt, muss mit einer Verweigerung der TÜV Plakette oder gar einer Stilllegung des Fahrzeugs rechnen. Nach einem Software Update wiederum müssen Sie mit möglichen weiteren Schäden am Motor rechnen. Daher raten wir grundsätzlich von Software Updates ab, denn neben möglicher Schäden kann im Anschluss auch die Geltendmachung von Rechten aus dem Abgasskandal schwieriger werden. 

Wir empfehlen im Fall eines Rückrufs, sich anwaltlich beraten zu lassen. – Sprechen Sie uns - wir zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten ganz unverbindlich auf.

Viele Dieselfahrer berichten nach dem Update von einer erheblichen Zunahme des AdBlue-Verbrauchs, von einem deutlich höheren Kraftstoffverbrauch, von lauten Motorgeräuschen, Motorversottungen, Problemen mit der Start/Stopp-Automatik u.a.m.

Die Vorrichtung sitzt in der Motorsoftware eines Diesel-Fahrzeugs und sorgt dafür, dass die Fahrzeuge nur unter den Temperaturen eines NEFZ-Tests (20-30°C) mit optimaler Abgasreinigung funktioniert. Außerhalb dieses Temperaturbereichs funktioniert die Abgasminderung weniger gut oder gar nicht, was zur Folge hat, dass diese Fahrzeuge die zulässigen Schadstoffgrenzen um ein Vielfaches überschreiten, und damit nicht zulässig für den Straßenverkehr sind. Bedenkt man, dass die meisten Fahrten hierzulande bei Temperaturen von deutlich unter 20°C erfolgen, wird evident, dass Diesel hierzulande überwiegend ohne Abgasreinigung fahren.

Auch die Manipulation von Benzin-Fahrzeugen findet auf dem Prüfstand statt: Das jeweilige Fahrzeug steht auf Rollen, die den Widerstand zwischen Straße und Reifen messen sollen. Mitsubishi Motors hat den Widerstandswert offenbar so gering angesetzt, dass fast 10 % weniger Energieverlust und damit auch deutlich weniger Spritverbrauch anfällt. Auf diese Weise werden die Typgenehmigungen für die Fahrzeuge erschlichen und mit geschönten Werten zu Spritverbrauch, Leistung und Schadstoff-Emissionen Kunden geworben.

Chronik & Meilensteine

im Mitsubishi Abgasskandal

01. Dezember 2021

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Unbekannt bei ehemaligem PSA-Konzern

Die Ermittlungen der Frankfurter Staatsanwaltschaft beziehen sich auf Dieselmotoren, die in SUV-Fahrzeugen der Marken Mitsubishi, Peugeot und Citroen zum Einsatz kommen. Nähere Einzelheiten sind noch nicht bekannt.

25. März 2021

Mitsubishi zahlt 25 Millionen im Ermittlungsverfahren wegen Abgasmanipulationen

Dem japanischen Automobilhersteller wird Betrug mit illegalen Abschalteinrichtungen vorgeworfen. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte 2019 bei Abgastests festgestellt, dass Fahrzeuge mit 1.6 und 2.2 Liter Dieselmotoren die gesetzlich zulässigen Schadstoffwerte teils um ein Vielfaches überschreiten. Halter von Mitsubishi-Diesel-Fahrzeugen müssen jederzeit mit einem Rückruf rechnen. Betroffen sind u.a. der Mitsubishi Outlander. Während das Verfahren gegen Mitsubishi mit dem Bußgeld beendet ist, dauern die Ermittlungen gegen die Zulieferer Continental AG und Denso Corporation noch an.

22. Januar 2020

Staatsanwalt führt Razzien bei Mitsubishi Motors Deutschland durch

Die Staatsanwalt Frankfurt durchsucht u.a. die Geschäftsräume der deutschen Niederlassung sowie der Zulieferer Continental AG und Denso Corporation. Mitsubishi wird vorgeworfen, in Dieselfahrzeugen mit Abgasnormen Euro 5 und Euro 6 unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut zu haben. Konkret geht es um 1.6 Liter Fahrzeuge, die ab September 2015 produziert wurden, sowie 2.2 Liter Fahrzeuge, die ab November 2012 gebaut wurden. Wenn sich die Betrugsvorwürfe bewahrheiten, haben etliche Kunden Anspruch auf Schadensersatz.

15. November 2019

KBA-Abgastests lösen Ermittlungen gegen Mitsubishi aus

Auffällige Testergebnisse des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) führen zu Untersuchungen der Frankfurter Staatsanwaltschaft gegen Mitsubishi Motors Deutschland. Im Rahmen seiner Marktüberwachung hatte das KBA mehrfach Mitsubishi Modelle negativ getestet. Im Mittelpunkt der Untersuchungen stehen Modelle mit 1.6 und 2.2 Liter Dieselmotoren der Euronormen 5 und 6. Sie stehen im Verdacht, mit unzulässige Abschalteinrichtungen versehen zu sein. Die Ermittlungen richten sich auch gegen die zwei Zulieferer Continental AG und Denso Corporation.

Wie alles bei Mitsubishi begann

Zum Benzin- & Diesel-Skandal beim japanischen Autobauer

Mitsubishi Japan: Der erste Abgasskandal bei Mitsubishi kam 2016 im Heimatland des Autobauers auf. Damals musste das Management eingestehen, seit 2013 falsche Angaben bei Benzin-Fahrzeugen zum Spritverbrauch gemacht zu haben. Der Betrug konnte nach einer Razzia nachgewiesen werden. Die Japaner standen unter Schock, das Management verneigte sich in aller Öffentlichkeit voller Demut wie es die Tradition vorgibt – die Aktie raste dennoch in den Keller. 

Mitsubishi Deutschland: Ende 2019 zeigten verbesserte Abgastests des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA), dass auch bestimmte Diesel-Modelle des Japaners die erlaubten Emissionswerte um bis das 5-Fache überschreiten. Kurz darauf kommt es zu Ermittlungen und Razzien der Staatsanwaltschaft Frankfurt in insgesamt vier Bundesländern. Gegenstand der Ermittlungen sind die 1.6 und 2.2 Liter Diesel-Motoren. Mitsubishi betont, den 1.6 Liter-Motor gar nicht selbst entwickelt zu haben. Der Dieselmotor stammt vielmehr vom französischen Zulieferer PSA. Die PSA Group gehört mittlerweile zum Automobilkonzern Stellantis. Zu PSA gehören u.a. Peugeot, Citroen und Opel. Auch gegen sie wird bekanntlich wegen Betrugsverdacht ermittelt. 

Ungeachtet aller Beteuerungen – Mitsubishi manipuliert allem Anschein nach seit mindestens 20 Jahren sowohl seine Diesel- als auch seine Benzin-Fahrzeuge. Auf diese Weise wurden die Typgenehmigungen erschlichen – und mit geschönten Werten zu Leistung, Spritverbrauch und Schadstoff-Emissionen um Kundschaft geworben. Dies ist nicht zulässig und damit illegal, weil es vor allem Mensch, Umwelt und Klima schadet.

Anfang 2021 akzeptiert Mitsubishi Deutschland ein 25-Millionen-Bußgeld, um weitere Ermittlungen gegen sich zu beenden. Mitsubishi betont, dass “keine Hinweise auf ein betrügerisches oder vorsätzlich vorschriftswidriges Verhalten” gefunden worden seien. Die Staatsanwaltschaft erklärt demgegenüber, man habe fahrlässige Verletzungen der Aufsichtspflicht im Zusammenhang mit Verfahren der Typgenehmigung festgestellt. Diese hätten mehrere Ebenen unterhalb des Vorstandes und der Geschäftsführung stattgefunden. Kurzum: Das mittlere Management hat sein Personal nicht ordnungsgemäß überwacht, sodass es zu Verkäufen von Fahrzeugen gekommen ist, die nicht den Vorschriften entsprachen.

Die Verfahren gegen mehrere Konzerngesellschaften sind mit der Strafzahlung eingestellt – die gegen die Automobilzulieferer Continental und Denso Corporation hingegen dauern noch an. Continental soll durch die Bereitstellung von Soft- und Hardware-Komponenten den Betrug bei Mitsubishi erst möglich gemacht haben.

Wer einen Mitsubishi-Dieselfahrzeug mit einem 1.6 oder 2.2 Liter Motor besitzt, könnte demnach vom Diesel Abgasskandal betroffen sein und Schadensersatzansprüche besitzen. Legen Sie Ihr Anliegen in unsere Hände. Wir prüfen es und geben Ihnen eine realistischen Einschätzung Ihrer Anspruchshöhe.

Sprechen Sie uns an. Unsere Erstberatung ist kostenfrei.

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