Millionenfacher Diesel-Rückruf droht und doch gute Nachrichten für Diesel-Fahrer: DUH gewinnt Grundsatzklage gegen KBA
München, den 20.02.2023 – Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat eine Grundsatzklage gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gewonnen. Das Verwaltungsgericht Schleswig verurteilte das Kraftfahrtbundesamt, Freigabebescheide für Fahrzeuge mit sogenannten „Thermofenster“-Abschalteinrichtungen aufzuheben. Nach Ansicht der Richter handelt es sich bei diesen (auch in Millionen anderer Fahrzeuge enthaltenen) Funktionen um illegale Abschalteinrichtungen. Das Urteil hat nach Ansicht der DUH-Anwälte Auswirkungen auf bis zu 10 Millionen Autos in Deutschland. Die DUH hat weitere 118 Klagen gegen Freigabebescheide für Diesel-Fahrzeuge der Euro Normen 5, 6a und 6b diverser Hersteller anhängig. Sollte das Verwaltungsgericht auch hier wie in dem Pilotverfahren entscheiden, sind Millionenfache Rückrufe und Nachrüstungen oder Stilllegungen die Folge. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die VG Schleswig Entscheidung hat nicht nur Pilot-Charakter für die weiteren Klagen der DUH.
Auch für Fahrzeug-Halter von Diesel-Fahrzeugen der Euro Normen 5, Euro Norm 6a und Euro norm 6b wird die Entscheidung massive Auswirkungen haben. Vor allem in Verfahren gegen die Hersteller auf Schadensersatz und Rückgabe der Fahrzeuge wird dieses Urteil nach unserer Einschätzung zu einer entscheidenden Wendung führen. Denn bislang wurde von vielen Gerichten ein Schadensersatzanspruch der Diesel-Fahrer mit der Argumentation abgelehnt, dass ein Rückruf nicht angeordnet wurde und auch nicht zu erwarten sei. Auch wurden die temperaturgesteuerten Abschalteinrichtungen von vielen Zivilgerichten nicht als unzulässige Abschalteinrichtung angesehen. Beides kann nach der Entscheidung des EuGH und des Verwaltungsgerichts Schleswig nicht mehr ernsthaft argumentiert werden. Die Chance von Diesel-Fahrern auf Schadensersatz sind nach unserer Einschätzung mit dem Urteil deutlich gestiegen.
Hintergrund sind die temperaturgesteuerten Abschalteinrichtungen, die zwischenzeitlich in Gerichtsverfahren unter dem verharmlosenden Begriff „Thermofenster“ bekannt geworden sind und in deren Folge die Fahrzeuge die meiste Zeit auf den Straßen deutlich „schmutziger“ unterwegs sind als erlaubt. Die Hersteller hatten diese Art der Abschalteinrichtung lange Jahre als angeblich zulässig verteidigt, das KBA tolerierte oder ignorierte diese Abschalteinrichtungen oder lies sich von fadenscheinigen Begründungen der Hersteller, warum diese Abschalteinrichtungen „nötig“ wären, abspeisen.
Nachdem das Verwaltungsgericht Schleswig die Frage, ob die temperaturgesteuerten Abschalteinrichtungen nach Europarecht zulässig seien, dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt hatte und von dort eine eindeutige Entscheidung zu Gunsten der DUH getroffen hatte, ist das Urteil des Verwaltungsgerichtes direkt auf die Rechtsprechung des EuGH zurückzuführen.
Eine weitere Entscheidung des EuGH wird schon kommenden Monat erwartet. Experten gehen davon aus, dass diese EugH Entscheidung in der Rechtssache C-100/21 den Klagen von Diesel-Fahrern weiteren Rückenwind geben wird. KAP Rechtsanwälte vertreten zehntausende Diesel-Fahrer im Diesel Skandal und sind auf die Geltendmachung Ihrer Ansprüche spezialisiert.
Diesel-Fahrer, die einen Euro 5, Euro 6a oder 6b Diesel fahren, sollten sich auch schon vor den zu erwartenden Rückrufen Schadensersatzansprüche gegen die Hersteller prüfen und geltend machen.